Als Folge der Steuerreform sank das Lohnsteueraufkommen 2016 gegenüber 2015 um 10,8%
27. Dez 2017 • News • Statistik Austria • Wirtschaftsstatistik • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft • Finanzdienste • Arbeitswelt
Im Jahr 2016 gab es laut Auswertung der Lohnsteuerstatistik (vor Arbeitnehmerveranlagung) insgesamt 6.860.110 lohnsteuerpflichtige Einkommensbezieherinnen und -bezieher, um 1,4% mehr als 2015. Davon waren 4.446.388 unselbständig Erwerbstätige (+1,9% gegenüber 2015) und 2.413.722 Pensionistinnen und Pensionisten.Wie Berechnungen von Statistik Austria weiters zeigen, stiegen die Bruttobezüge im Vergleich zum Vorjahr um 3,4% und erreichten eine Höhe von 188,6 Mrd. Euro. Das Lohnsteueraufkommen (= einbehaltene Lohnsteuer) verzeichnete mit 25,2 Mrd. Euro einen Rückgang von 10,8% gegenüber 2015
46,5% der unselbständig Erwerbstätigen waren Angestellte
Die zahlenmäßig größte Gruppe unter den 4,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bildeten die Angestellten (46,5%), knapp zwei Fünftel (38,2%) waren Arbeiterinnen oder Arbeiter. Vertragsbedienstete kamen auf einen Anteil von 8,1%, Beamtinnen bzw. Beamte auf 4,2%. 2,5% aller unselbständig Erwerbstätigen waren Lehrlinge, und 0,4% hatten sonstige Aktivbezüge vorzuweisen (siehe Tabelle 2).
Männer stellten die Hälfte aller Lohnsteuerpflichtigen und erhielten 61,3% der Bruttobezüge
50,1% aller Lohnsteuerpflichtigen waren Männer, 49,9% Frauen. Der Anteil der Männer an der Summe der Bruttobezüge betrug mit 61,3% mehr als drei Fünftel (2015: 61,4%), an der Summe der Sozialversicherungsbeiträge 61,7% (2015: 61,8%) und an der insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer mit 70,7% fast drei Viertel (2015: 70,0%). Der Männeranteil sank bei den Bruttobezügen und den Sozialversicherungsbeiträgen leicht. Bei der Lohnsteuer stieg er, während er beim Vergleich 2014 zu 2015 noch bei allen drei Werten leicht gesunken war.
Auswirkungen der Steuerreform 2016: Gesamte Lohnsteuerentlastung betrug 4.380 Mio. Euro
Der Effekt der Steuerreform auf das Lohnsteueraufkommen 2016 (vor Arbeitnehmerveranlagung) wurde mittels Simulation ermittelt. Insgesamt belief sich die Lohnsteuerentlastung auf
Auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfiel mit
Betrachtet man die Lohnsteuerentlastung durch die Steuerreform 2016 nach den den Steuertarifstufen entsprechenden Stufen der Lohnsteuerbemessungsgrundlage, so zeigt sich Folgendes: Der weitaus größte Anteil der Steuerentlastung, nämlich 77,7%
Auf die darunter liegenden Stufe mit einer Bemessungsgrundlage zwischen
In der Stufe der Bemessungsgrundlage von
Ab einer Bemessungsgrundlage von 1 Mio. Euro kam es durch die Steuerreform 2016 zu einer Steuererhöhung; der Grenzsteuersatz wurde von 50% auf 55% angehoben. Durch die für Anteile der Bemessungsgrundlage über 1 Mio. Euro im Vergleich zum Steuertarif bis 2015 anfallende um 5% höhere Lohnsteuer wurde die Steuerentlastung für die darunter liegenden Anteile der Bemessungsgrundlage überkompensiert und es kam zu einer Steuermehrbelastung. Diese betrug nur 7 Mio. Euro, weil lediglich 197 Personen davon betroffen waren (siehe Grafik 2).
Die Lohnsteuerstatistik und ebenso die durchgeführte Simulation zur Ermittlung der Entlastung bei der eingehobenen Lohnsteuer durch die Steuerreform 2016 basiert auf den Lohnzetteldaten, d.h. sie beschreibt die Verhältnisse vor einer eventuellen Arbeitnehmerveranlagung, durch welche es dann zu einer Steuerrückzahlung oder bei einer Bemessungsgrundlage bis etwas über
Inhalte der Lohnsteuerstatistik
- Steuerpflichtige, Bezüge und Lohnsteuerbelastung
- Soziale Stellung und Altersklassen der unselbständig Erwerbstätigen
- Ganzjährige und nichtganzjährige Bezüge
- Bruttobezüge und ihre Verteilung
- Bruttobezüge pro Kopf bei ganzjährig Vollzeitbeschäftigten
- Beschäftigungsausmaß
- Wirtschaftszweige
Tabellen zur Lohnsteuerstatistik