Begegnungszonen erhöhen Lebensqualität im Ort

25. Apr 2014 • News

In fast allen Bundesländern wurden bereits Begegnungszonen umgesetzt. Sie tragen zur Verkehrsberuhigung bei, fördern das rücksichtsvolle Miteinander im Verkehr und machen so Straßen für Menschen attraktiver.

Begegnungszonen erhöhen Lebensqualität im Ort

In fast allen Bundesländern wurden bereits Begegnungszonen umgesetzt. Sie tragen zur Verkehrsberuhigung bei, fördern das rücksichtsvolle Miteinander im Verkehr und machen so Straßen für Menschen attraktiver.

Seit dem Jahr 2013 sind Begegnungszonen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Begegnungszonen sind Plätze und Straßenabschnitte, in denen Gehende, Rad- und Autofahrende auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme eine Verkehrsfläche gemeinsam nutzen.

Begegnungszone verringert Barrierewirkung
Straßen oder Plätze mit flächenhaftem Querungsbedürfnis eigenen sich besonders als Begegnungszonen: Geschäftsstraßen, Zentrums- und Altstadtbereiche sowie Bahnhofsvorplätze, ebenso Straßenabschnitte mit geringer Querschnittsbreite, wo die einzelnen Verkehrsarten nicht baulich getrennt werden können.
Begegnungszonen verringern die Barrierewirkung des Kfz-Verkehrs und ermöglichen überall das Queren. Wesentlich für das Wirken einer Begegnungszone sind viele Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Damit sie entsprechend der lokalen Gegebenheiten gut funktioniert, sind gründliche Planung und gute Gestaltung notwendig.

Begegnungszonen fördern das rücksichtsvolle Miteinander
Eine Begegnungszone ist ideal, wenn die Durchquerung einer Straße oder eines Platzes für Kfz erhalten bleiben soll und viele Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Die hohe Zahl an Gehenden und Radfahrenden in Relation zur Kfz-Verkehrsstärke ist wesentlich, da eine Begegnungszone nur dann funktioniert, wenn es ständig zu Begegnungen kommt.
Die Begegnungszone schließt die Lücke zwischen Fußgängerzone und Wohnstraße sowie herkömmlichen Straßen mit bloßer Geschwindigkeitsbeschränkung, wie beispielsweise Tempo 30-Zonen. Das Durchfahren mit 20 km/h ist erlaubt, in Ausnahmefällen auch mit 30km/h.