Corona bringt in Österreich mehr Rechtsstreit

25. Mär 2021 • News • Triple M • Marktforschung • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft

42 Prozent der ÖsterreicherInnen glauben an einen Anstieg der Rechtsstreitigkeiten durch Corona. Dies vor allem in Arbeits- und Wohnungs-Fragen sowie im Behördenkontakt. Dies ist eines der Ergebnisse einer Triple M Studie für die Helvetia Versicherung zum Rechtsschutz-Markt.


Und die ÖsterreicherInnen wissen, wovon sie reden: Denn immerhin 37 Prozent waren bereits selbst in Rechtsstreitigkeiten involviert. Wenn man Erfahrungen in der Familie mitrechnet, dann hatte bereits jede(r) Zweite mit rechtlichen Auseinandersetzungen zu tun. Kein Wunder, dass die ÖsterreicherInnen für diese Situation vorsorgen: Zwei Drittel haben eine Rechtsschutzversicherung.

37 Prozent der repräsentativ befragten Österreicher waren bereits selbst in Rechtsstreitigkeiten involviert, wobei über 50-Jährige über dem Durchschnitt liegen. Am streitbarsten scheinen die Tiroler und Vorarlberger – hier gibt fast die Hälfte (47 %) an, bereits Teil eines Rechtsstreits gewesen zu sein. Etwas mehr, mit 40 Prozent, haben die Österreicher Rechtsstreitigkeiten in der Familie miterlebt. „Dadurch ergibt sich die doch sehr hohe Gesamt-Quote von 55 Prozent, die bereits Erfahrung mit Rechtsstreit haben“, erklärt Christina Matzka, Studienleiterin und Inhaberin von TripleM, die die Marktforschung im Auftrag von Helvetia durchgeführt hat.

Vier von zehn Österreichern waren laut aktueller repräsentativer Helvetia-Umfrage bereits in einen Rechtsstreit verwickelt, drei Viertel als Kläger – mehr als die Hälfte empfand das Urteil als gerecht. Verkehrsangelegenheiten sind vor der Familie häufigster Streitanlass. Während 40 Prozent auf ihr Recht bestehen und dieses bis zum Gerichtsurteil durchsetzen, wollen sich 60 Prozent lieber mit der Gegenpartei gütlich einigen. Zwei Drittel der Befragten haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, denn vor dem finanziellen Aufwand einer Klage fürchten sich acht von zehn Österreichern. 42 Prozent glauben an einen Anstieg der Rechtsstreitigkeiten durch den Corona-Ausbruch.

37 Prozent der repräsentativ befragten Österreicher waren bereits selbst in Rechtsstreitigkeiten involviert, wobei über 50-Jährige über dem Durchschnitt liegen. Am streitbarsten scheinen die Tiroler und Vorarlberger – hier gibt fast die Hälfte (47 %) an, bereits Teil eines Rechtsstreits gewesen zu sein. Etwas mehr, mit 40 Prozent, haben die Österreicher Rechtsstreitigkeiten in der Familie miterlebt. „Dadurch ergibt sich die doch sehr hohe Gesamt-Quote von 55 Prozent, die bereits Erfahrung mit Rechtsstreit haben“, erklärt Christina
Matzka, Studienleiterin und Inhaberin von TripleM, die die Marktforschung im Auftrag von Helvetia durchgeführt hat.

Drei Viertel der Befragten (75 %), die bereits Teil eines Rechtsstreits waren, waren als Kläger, nur ein Viertel war als Beklagter verwickelt – bei Personen mit Rechtsschutzversicherung waren sogar 80 Prozent auf Klägerseite. In 44 Prozent der Fälle kam es zu einem Gerichtsprozess, in 42 Prozent der Fälle konnten sich die Streitparteien gütlich einigen – die Häufigkeit von Gerichtsurteilen und gütlicher Einigung unter den Parteien als Beendigung des Streits halten einander also fast die Waage. Mit der Rechtsprechung zufrieden zeigt sich mehr als die Hälfte der Kläger und Beklagten. 55 Prozent bezeichneten das Urteil in einem Gerichtsprozess als gerecht, nur ein Drittel (34 %) empfand es als ungerecht.

Starkes Vertrauen in Rechtsberatung und Versicherung

Fast drei Viertel der Österreicher setzen auf Rechtsberatung: 72 Prozent der in Rechtsstreitigkeiten involvierten Personen haben eine Rechtsberatung in Anspruch genommen, unter jenen mit Rechtsschutzversicherung sind es 80 Prozent. Zwei Drittel der Österreicher haben eine Rechtsschutzversicherung (64 %) und/oder eine private Haftpflichtversicherung (66 %) abgeschlossen. Während der Besitz einer Rechtsschutzversicherung mit dem Alter zunimmt, ist der Besitz einer Haftpflichtversicherung altersunabhängig. Beide Versicherungen steigen jedoch mit dem beruflichen Niveau (und dem Einkommen) der Befragten. Helvetia-CEO Thomas Neusiedler erklärt: „Der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung scheint vielen jedoch unklar. Es ist ganz einfach: Haftpflicht ist sozusagen das Schild gegen Klagen, sie schützt mich, wenn jemand Ansprüche gegen mich erheben will. Die Rechtsschutzversicherung ist, um bei der Analogie zu bleiben, das Schwert. Wenn ich mein Recht geltend machen und eine Klage einreichen will, wird diese tragend. Dementsprechend ist man nur mit beiden Versicherungen in gehobener Deckung umfassend geschützt.“

„Schön, dass acht von zehn Österreichern überzeugt sind, dass ‚eine Rechtsschutzversicherung im Fall des Falles zu Recht verhilft’, und jene mit bestehender Versicherung das sogar mit 87 Prozent Zustimmung noch signifikant häufiger denken“, so Kaspar Hartmann, Helvetia Vorstand Schaden-Unfall. „Wir bieten seit 50 Jahren Rechtsschutz an – begonnen haben wir im Bereich KFZ-Rechtsschutz. In den letzten Jahren sehen wir eine deutliche Steigerung der Nachfrage: Der VVO (Verband der Versicherungen Österreichs) gehtvon einem etwa 4,4-prozentigen Plus pro Jahr über die gesamte Versicherungswirtschaft hinweg aus. Derzeit verwalten wir bei Helvetia etwa 150.000 Rechtsschutz-Verträge mit einem Prämienvolumen von rund 22,5 Millionen Euro."

Vier von zehn Österreichern wollen ihr Recht durchsetzen

40 Prozent der Österreicher geben an, jedenfalls auf ihrem Recht zu bestehen, die verbleibenden 60 Prozent würden eher eine gütliche Einigung anstreben. „Je älter die Befragten, desto höher das Bedürfnis nach einer gütlichen Einigung – man könnte also salopp sagen, die Streitlust sinkt parallel zum Alter“, so Matzka. Das Einlassen auf Rechtsstreitigkeiten zeigt kaum Geschlechterunterschiede und ist auch nicht dadurch bedingt, ob bereits Erfahrungen damit bestehen oder nicht.

Sehr wohl lassen sich jedoch Unterschiede hinsichtlich der Themen des Streits erkennen: Während sich ein Viertel der Österreicher (25 %) bei Verkehrsunfällen und jeder Zehnte (11 %) bei Problemen mit dem Arbeitgeber auf einen Rechtsstreit einlassen würde, wären sie bei Nachbarschafts- oder Familienangelegenheiten deutlich zögerlicher. 18 Prozent sagen aus, mit den Nachbarn sicherlich nicht streiten zu wollen, 17 Prozent mit der Familie.

Ein Viertel fürchtet derzeit Rechtsstreitigkeiten – vor allem wegen der Kosten

Dennoch bestehen Unsicherheiten und Ängste, wenn Österreicher an Rechtstreitigkeiten denken. Vor Corona gab ein knappes Drittel (31 %) an, sehr (9 %) oder eher (22 %) Angst davor zu haben, in einen Rechtsstreit involviert zu werden. „Interessant sind die demografischen Unterschiede: Frauen haben mit 32 Prozent nur tendenziell mehr Angst vor Rechtsstreitigkeiten als Männer mit 29 Prozent – unter 30-Jährige hingegen liegen mit 39 Prozent signifikant über dem Durchschnitt, wie auch Personen mit höherem Bildungsniveau mit 35 Prozent“, führt Matzka aus. „Und: Befragte mit Vorerfahrungen haben mit 38 Prozent signifikant häufiger Angst davor, (wieder) in einen Rechtsstreit involviert zu werden.“ Nach Corona zeigt sich ein leichter Rückgang um fünf Prozentpunkte: Jetzt fürchtet sich nur mehr etwas über ein Viertel (26 %) vor einem Rechtsstreit, vier Prozent davon sehr, 22 Prozent eher.

Bei den insgeheimen Befürchtungen steht an erster Stelle die Angst vor dem finanziellen Aufwand (82 %), gefolgt von der zu erwartenden psychischen Belastung (69 %) und der Angst, den Prozess zu verlieren (64 %). An vierter Stelle reiht sich der Zeitaufwand ein, den immer noch sechs von zehn Befragten fürchten (62 %). Personen mit Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten zeigen insgesamt weniger Ängste als jene ohne Erfahrung, vor allem hinsichtlich des finanziellen Aufwands. „Recht bekommen darf keine Frage der Finanzen sein – genau dafür gibt es die Rechtsschutzversicherung“, betont Neusiedler. „Ohne Rechtsschutzversicherung vergeben viele Menschen ihr Recht. Denn allein schon eine Klage bei Gericht einzureichen kostet häufig das Vielfache einer Jahresprämie. Bei den heute vielfältig auftretenden Risiken ist die beste Absicherung ein Bündelpaket, das auch über 90 Prozent unserer Kunden in Anspruch nehmen.“

Hauptanlässe für Streitfälle: Verkehr vor Familie

Der häufigste tatsächliche Grund für Rechtsstreitigkeiten in Österreich sind Verkehrsangelegenheiten – darum geht es in knapp jedem zweiten Fall (45 %). Danach folgen Familienangelegenheiten und Vertragsstreitigkeiten bei Käufen oder Verkäufen mit je 37 Prozent. Immerhin noch ein knappes Drittel der Rechtsstreitigkeiten (31 %) haben den Arbeitgeber zum Gegner, je 28 Prozent Behörden oder den Mieter oder Vermieter. Mit einem Fünftel (22 %) bildet der berühmte Streit mit den lieben Nachbarn das Schlusslicht. „Die tatsächlichen erlebten Anlässe stimmen nicht ganz mit den spontanen Assoziationen überein – denn die meisten Österreicher denken, dass Streitigkeiten im Bereich Wohnen, Familie und Erbschaft das Ranking der Streitfälle anführen, nicht Verkehrsangelegenheiten“, betont Matzka.

Laut spontaner Einschätzung der Befragten in der ersten Welle vor dem Lockdown sollte Wohnen/Grundbesitz (26 %), gefolgt von Familienangelegenheiten (20 %), am häufigsten als Streitgrund vorkommen, danach Erbschaftsangelegenheiten (18 %) und „Streitigkeiten um Geld“ (17 %). Erst dann denken die Befragten an Streit in Verkehrsangelegenheiten (16 %) und Nachbarschaftsstreit (13 %). „Interessant ist, dass Frauen – vielleicht aufgrund häufigerer persönlicher Betroffenheit – deutlich öfter an Familienangelegenheiten als Streitanlass denken“, ergänzt Matzka. Die zweite Befragungswelle im August 2020 ergab leichte Rückgänge in den Bereichen Wohnen/Grundbesitz (-4 % von 26 auf 22 %) und Familienangelegenheiten (-4 % von 20 auf 16 %). Die Werte bei Verkehr (+3 % von 16 auf 19%) und Geldangelegenheiten (+3% von 17 auf 20 %) steigerten sich dagegen leicht.

Corona könnte Rechtsstreitigkeiten verstärken

Mehr als vier von zehn Österreichern sind der Meinung, dass der Ausbruch der Corona-Pandemie und der Lockdown zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen: 42 Prozent der Befragten in der zweiten Befragungswelle nach dem Ausbruch glauben, dass es durch Corona
mehr, nur 18 Prozent glauben, dass es durch Corona weniger Rechtsstreitigkeiten gibt. 37 Prozent erwarten keine Veränderung. Interessant ist, dass nicht abgesicherte Personen ohne Rechtsschutzversicherung häufiger an eine Zunahme von Rechtsstreitigkeiten glauben, ebenso Frauen und Personen mit niedrigerem Bildungsniveau.

„Die möglichen Anlässe für verstärkte Streitigkeiten werden insbesondere bei Problemen mit Ex-Arbeitgebern, in Wohnungsangelegenheiten und mit Behörden vermutet, ein Minus dagegen bei Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen und über Verträge – ein Spiegelbild des zurückgezogenen Lebens im Lockdown“, so Matzka. „Unser Bild ist etwas anders: Wir sehen unter unseren Versicherungsnehmern jetzt zu Corona-Zeiten vor allem eine deutliche Zunahme bei Vertragsstreitigkeiten im Rahmen von Onlinekäufen – das Verhältnis Käufer und Verkäufer hat sich vom klassischen Standorthandel entfernt und dadurch verändert“, erzählt Hartmann.

Österreich ist übrigens pessimistisch, ob Corona längerfristig etwas zu einem rücksichtsvolleren Miteinander beitragen konnte und kann: Während jeder Zweite hier keinerlei Veränderung vermutet, sind 28 Prozent eher pessimistisch („eher zum Schlechteren“), nur 18 Prozent eher optimistisch („eher zum Besseren“).