Bevölkerung - Gleichgeschlechtliche Partnerschaften - Eintragung und Auflösung
Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG eröffnet gleichgeschlechtlichen Paaren seit dem 1.1.2010 die Möglichkeit einer Eintragung ihrer Partnerschaft bei den Bezirksverwaltungsbehörden. Mit der Begründung einer solchen Partnerschaft gehen gleichgeschlechtliche Paare eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein. Voraussetzungen dafür sind, dass zwei Personen gleichen Geschlechts volljährig und geschäftsfähig sind, keine aufrechte Ehe oder keine aufrechte eingetragene Partnerschaft besteht und keine Verwandtschaft in gerader oder seitlicher Linie besteht.