Mikro-ÖV kann Mobilität in Gemeinden deutlich verbessern

Im ländlichen Raum ist es schwierig, Alltagsziele ohne eigenes Auto zu erreichen. Die Abhängigkeit vom Auto ist groß. Vor allem die zunehmende Zahl älterer Menschen erreicht die Alltagsziele kaum mehr. Vorhandene Buslinien sind oft auf den Schulverkehr ausgerichtet. Die Wege zum Arzt, zu Geschäften oder zum nächsten Bahnhof sind zum Gehen oder Radfahren meist zu weit. Gibt es ein Taxi, ist es für die regelmäßige Nutzung zu teuer. Neben älteren Menschen sind Kinder und Jugendliche auf Hol- und Bringdienste im Familien- und Freundeskreis angewiesen. Mikro-ÖV-Systeme leisten einen wesentlichen Beitrag für selbstbestimmte Mobilität.

Anbieter: VCÖ
Veröffentlicht: Feb 2014
Preis: kostenlos
Studientyp: Branchenstudien
Branchen: Umwelt & Ökologie • Verkehr & Mobilität • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
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VCÖ-Empfehlungen:

Mikro-ÖV als eine Ergänzung, nicht als Ersatz
Der Mikro-ÖV darf nicht zur Konkurrenz zum Linienverkehr werden. Wichtig ist, andere Anbieter – Taxi, Mietwagenunternehmen – einzubinden.
Verknüpfung mit dem Linienverkehr
Die Zubringerfunktion zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erweitert den Kreis der Nutzenden von Mikro-ÖV-Systemen. Fahrten bis zum nächsten Bahnhof sollten regelmäßig Teil des Angebots sein.
Synergien nutzen
Die Kooperation von Gemeinden und die Nutzung von Synergien mit Vereinen im Ort (etwa Essen auf Rädern, Rotes Kreuz) sind zu nützen.
In Fahrgastinformation integrieren
Mikro-ÖV-Lösungen sollten in das Gesamtverkehrssystem integriert und etwa im -Zuge der Verkehrsauskunft Österreich in die Fahrpläne aufgenommen werden.
Unterstützung für Gemeinden
Die Gemeinden sind durch Beratung, Logistik und langfristige Finanzierung bei der -Einrichtung von Mikro-ÖV-Systemen zu unterstützen.
Rechtliche Regeln anpassen
Zur Organisation als Verein mit Mitgliedschaft als rechtliche Voraussetzung für die -Nutzung des Mikro-ÖV braucht es rechtssichere und praktikable Alternativen, beispielsweise die Definition der rechtlichen Rahmenbedingung bei Vereinslösung hinsichtlich Konzession.