Wien - Bevölkerung und Gesellschaft - Einbürgerung

Einbürgerung stellt einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Integration von Migrantinnen und Migranten dar. Darunter wird der bescheidmäßige Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch AusländerInnen und Staatenlose verstanden.

Anbieter: Stadt Wien
Veröffentlicht: Jan 2003 - Dez 2013
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik
Branchen: Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Einbürgerungen • Staatsbürgerschaft • Staatsbürgerschaftsverleihungen

Einbürgerungen - Statistiken

Als Einbürgerung bezeichnet man die Kombination aus Willenserklärung der einzubürgernden Person und Verleihung der Staatsbürgerschaft durch einen darauf folgenden Behördenakt. Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen zu erfüllen, unter anderem Unbescholtenheit.

Einbürgerungen in Wien werden von der Abteilung Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35) vorgenommen. Diese ist zuständig für alle einbürgerungswilligen Personen mit Hauptwohnsitz Wien sowie für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und nicht in einem Bundesland außerhalb Wiens geboren wurden. Für alle Geburten ab dem 1. Juli 1966 gilt als "Geburtsort" allerdings der Wohnort der Mutter zur Zeit der Geburt und nicht der tatsächliche Ort der Geburt.

Die Entwicklung der Zahl der Einbürgerungen spiegelt einerseits die Zuwanderung nicht österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in früheren Jahren wider, andererseits wird sie durch Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen und deren Handhabung beeinflusst.