Finanzmarktaufsicht

Die FMA ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreichs und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Ihr obliegt die Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Investmentfonds, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, börsenotierte Gesellschaften sowie über Wertpapierbörsen.

Stichwörter: Aufsichtsbehörde • Finanzmarkt • Kontrolle • Regulierung