Arbeitsmarkt - Erwerbstätige - Unselbständige Erwerbstätige

Im Jahresdurchschnitt 2012 gab es lt. Mikrozensus 3.627.300 unselbständig Erwerbstätige, davon 1.892.900 Männer und 1.734.400 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen um 53.000; bei den Frauen (34.200) beinahe doppelt so stark wie bei den Männern (18.800). Im Krisenjahr 2009 und auch im Jahr 2010 stagnierte die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen. Davon abgesehen stieg, mit kleinen Schwankungen, das Ausmaß der unselbständigen Erwerbstätigkeit in den letzten Jahren stetig an.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Jan 1995 - Dez 2014
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Wirtschaftsstatistik
Branchen: Branchenübergreifend • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Arbeitsmarkt • Erwerbspersonen • Erwerbstätige • Erwerbstätigkeit • Unselbstständig

Unselbständig Erwerbstätige

Im Jahresdurchschnitt 2012 gab es lt. Mikrozensus 3.627.300 unselbständig Erwerbstätige, davon 1.892.900 Männer und 1.734.400 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen um 53.000; bei den Frauen (34.200) beinahe doppelt so stark wie bei den Männern (18.800). Im Krisenjahr 2009 und auch im Jahr 2010 stagnierte die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen. Davon abgesehen stieg, mit kleinen Schwankungen, das Ausmaß der unselbständigen Erwerbstätigkeit in den letzten Jahren stetig an.

Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normaler Weise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann. Beim Lebensunterhaltskonzept geben die Respondenten ihren sozialen Status selbst an. Nach diesem Konzept zählen bis 2003 Personen mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 12 Stunden als erwerbstätig, ebenso Personen in Elternkarenz mit aufrechtem Dienstverhältnis; ab 2004 gilt ausschließlich Selbstzuordnung. Grundsätzlich beziehen sich die Daten auf die Wohnbevölkerung in Privathaushalten.