Gesundheit - Unfälle - Straßenverkehrsunfälle

Inhalt der Statistik sind Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden, die sich auf österreichischem Staatsgebiet ereignen.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Jan 1994 - Dez 2013
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik
Branchen: Gesundheit • Sicherheit • Verkehr & Mobilität • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Gesundheitswesen • Personenschaden • Todesfolgen • Unfall • Verkehr • Verkehrsunfälle
  • Laut Straßenverkehrsordnung5 haben Beteiligte oder Zeugen eines Verkehrsunfalls sofort die Exekutive zu verständigen, wenn bei diesem Unfall Personen verletzt oder getötet wurden6 . Das bedeutet, dass jeder Unfall mit Personenschaden anzeigepflichtig ist.
  • Ereignete sich auf österreichischem Staatsgebiet ein Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden, so wird bei den Polizeidienststellen eine Verkehrsunfallanzeige erstellt. Zusätzlich wird – für die statistische Erhebung der Unfalldaten – ein eigenes Unfallzählblatt ausgefüllt und an die Statistik Austria übermittelt. Dieses Unfallzählblatt ist als Lesebeleg konzipiert.
  • Ein Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden liegt vor, wenn infolge des Straßenverkehrs auf Straßen mit öffentlichem Verkehr Personen verletzt oder getötet wurden und daran zumindest ein in Bewegung befindliches Fahrzeug beteiligt war.
  • Als Straßen mit öffentlichem Verkehr gelten solche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können. Gemäß dieser Definition werden beispielsweise Unfälle, die sich auf Feldwegen, eigenen Gleiskörpern, Tiefgaragen, Betriebsgeländen, etc. ereigneten, statistisch nicht erfasst. Ob eine Verkehrsfläche als Straße mit öffentlichem Verkehr gilt, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, d.h. die Widmung.
  • Von der statistischen Erfassung ausgenommen sind weiters jene Unfälle, die zwar im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Verkehrsunfall gelten, bei denen aber kein in Bewegung befindliches Fahrzeug beteiligt war. Dies ist zum Beispiel bei Alleinunfällen der Beteiligtenkategorie „Spiel- und Sportgeräte“ (Inline-Skates, Roller, Kinderfahrrad, Skateboard, usw.) sowie deren Kollisionen mit Fußgängerinnen und Fußgängern der Fall.
  • Auch Todesfälle, von denen bekannt wird, dass sie nicht „infolge des Straßenverkehrs“ eintraten, werden von dieser Statistik ausgenommen. Als Beispiele wären Selbsttötung oder Herzinfarkt zu nennen. 

Zeitreihen 1992 bis 2014

Unfallgeschehen nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit alkoholisierten Beteiligten nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit Kindern (0 bis 14 Jahre) nach Bundesländern

Zeitreihen 2011 bis 2014

Unfallgeschehen nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit alkoholisierten Beteiligten nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit Kindern (0 bis 14 Jahre) nach Bundesländern
Verletzte und Getötete nach Verkehrsarten
Unfallgeschehen nach Ortsgebiet, Freiland und Straßenarten