Studie zum Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Justiz 2016

Die Studie untersucht das Vetrauen und die Zufriedenheit der österreichischen Bevölkerung mit der Justiz, das subjektive Informationsniveau, die Verfahrensbeteiligung und die Veränderuneng von 2011 bis 2016.

Anbieter: Bundesministerium für Justiz
Veröffentlicht: Jul 2016
Preis: kostenlos
Studientyp: Marktforschung
Branchen: Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Berufe • Gerechtigkeit • Gerichte • Institutionen • Justiz • Politik • Rechtssprechung • Strafvollzug • Vertrauen

Inhalte der Studie

  • Subjektives Informationsniveau und Verfahrensbeteiligung
  • Eigenschaftsprofil der österreichischen Justiz
  • Einstellungveränderung 2011 bis 2016
  • Zufriedenheit mit der Justiz
  • Vertrauen in die Institution Justiz
  • Sachwalterrecht und Strafvollzug

Das Eigenschaftsprofil der österreichischen Justiz

Zusammenfassung der Ergebnisse

Subjektives Informationsniveau und Verfahrensbeteiligung

45 Prozent der Befragten fühlen sich über die Aufgaben und Leistungen der österreichischen Justiz sehr gut (6%) oder eher gut (39%) informiert („gutes subjektives Informationsniveau"); 53 Prozent geben an, eher nicht gut (35%) oder gar nicht gut (18%) informiert zu sein. Der Rest auf 100 Prozent entfällt auf keine Angabe bzw. die Rundungsdifferenz. Dies bedeutet einen Rückgang des subjektiven Informationsniveaus im Vergleich zu 2014 auf das Niveau von 2013.

Eigenschaftsprofil der österreichischen Justiz

Mit der österreichischen Justiz verbindet man in erster Linie die Eigenschaften

  •  „kompetent" (76% trifft voll und ganz oder eher zu)
  • „zuverlässig" (72%)
  • „gut vorbereitet" (64%)
  •  „objektiv" (64%)
  • „gerecht"(63%)
  • „unbestechlich" (62%)
  • „freundlich" (61%).

Vergleichsweise häufig werden ferner die Eigenschaften „menschlich", „serviceorientiert" und „unabhängig" genannt.
Für „modern" halten 49 Prozent die österreichische Justiz (34% trifft eher oder gar nicht zu), für „entscheidungsfreudig" 47%. Bei „kann es mit Korruptionsfällen bzw. Wirtschaftskriminalität aufnehmen" halten sich zustimmende und ablehnende Antworten in etwa die Waage.

Für eher oder gar nicht zutreffend halten 49% „verständlich und transparent". Am skeptischsten zeigt man sich hinsichtlich der Eigenschaft „schnell": dies bescheinigen nur 25 Prozent der österreichischen Justiz, während 66 Prozent meinen, dies treffe nicht zu.

Im Vergleich zu 2014 zeigen sich positive Veränderungen bei „kompetent", „zuverlässig" 
„unbestechlich", „unabhängig", „modern", „entscheidungsfreudig", „verständlich/transparent", „kann es mit Korruption/Wirtschaftskriminalität aufnehmen" und „schnell". Einen Rückgang gab es bei „menschlich".

Einstellungsveränderung

Für 79 Prozent hat sich die Einstellung zur österreichischen Justiz im letzten Jahr nicht verändert; für 5 Prozent hat sie sich sehr bzw. etwas zum Positiven verändert; 13 Prozent monieren eine Veränderung zum Negativen. Im Vergleich zu 2014 gibt es weniger Einstellungsveränderungen zum Negativen.

Zufriedenheit

Die Zufriedenheit mit Institutionen im Justizbereich fällt differenziert aus; wesentlich ist jedoch, dass alle abgefragten Institutionen auf einen positiven Überhang an zufriedenen Personen verweisen können.

Am zufriedensten ist man mit den Service- und Fürsorgeleistungen (z.B. Servicecenter): hier äußern sich 71 Prozent sehr oder eher zufrieden; 16 Prozent bekunden mehr (3%) oder minder (13%) Unzufriedenheit. Auf hohe Zufriedenheit stoßen ferner die österreichischen Gerichte (Richter, Rechtspflege) mit 60 Prozent Zufriedenheit (22% Unzufriedenheit), die österreichische Justiz im Allgemeinen (68% zufrieden, 22 Prozent unzufrieden) und die österreichischen Staatsanwaltschaften (60% zufrieden, 20% unzufrieden). Von Bedeutung ist hier auch, dass eine starke Unzufriedenheit („gar nicht zufrieden") sich in allen bisher genannten Fällen im niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegt.

Am wenigsten zufrieden zeigt man sich mit dem österreichischen Strafvollzug (47% zufrieden zu 24% unzufrieden), wobei allerdings die Unzufriedenheit im Vergleich zu 2014 deutlich abgenommen hat.

Vertrauen

Vertrauen in öffentliche Institutionen stellt einen wichtigen Indikator für das Verhältnis der Staatsbürger zu ihrem Staatswesen dar. Dabei ist zu beachten, dass — in Osterreich wie in anderen Demokratien — das institutionenspezifische Vertrauen überaus unterschiedlich ausgeprägt ist.

Konkret vertrauen die Österreicher 2016 am meisten der Polizei (71% Vertrauen auf einer 7stufigen Skala; 14% sind eher oder sehr misstrauisch; 14% nehmen eine neutrale Position ein). An zweiter Stelle finden sich die Gerichte (56% Vertrauen, 22% Misstrauen, 15% neutral). Auch Ämter und Behörden verfügen über eine positive Vertrauensbilanz (52% Vertrauen, 22% Misstrauen, 24% neutral).

Umgekehrt überwiegt bei der Presse (Tageszeitungen) und dem Parlament das Misstrauen. Der Regierung (57% Misstrauen) und den politischen Parteien (66% Misstrauen) wird das geringste Vertrauen entgegengebracht — ihnen bringen weit mehr als die Hälfte kein Vertrauen entgegen.

Sachwalterrecht und Strafvollzug

Die Einrichtung der Sachwalterschaft ist 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung bekannt bzw. man hat damit schon Erfahrungen gemacht. Die geplante Reform des Sachwalterrechtes in Richtung mehr Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit wird von 76 Prozent als richtig beurteilt; für 10 Prozent ist das nicht der Fall (14% keine Angabe).