Bevölkerung - Gleichgeschlechtliche Partnerschaften - Eintragung und Auflösung - Partnerschaftsauflösungen

In Österreich besteht seit dem 1.1.2010 die gesetzliche Möglichkeit zur Auflösung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den dafür zuständigen Gerichten. Seit dem Jahr 2010 haben insgesamt 40 gleichgeschlechtliche Paare von dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, wobei 2010 eine, 2011 13 und 2012 26 gleichgeschlechtliche Partnerschaften wieder aufgelöst wurden.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Jan 2010 - Dez 2013
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Statistik Online Datenbank
Branchen: Branchenübergreifend
Tags: Bevölkerung • Demographie • Ehe • Gleichgeschlechtlich • Homosexualität • Partnerschaft • Scheidung • Trennung

Auflösungen eingetragener Partnerschaften

Langfristiger Trend

In Österreich besteht seit dem 1.1.2010 die gesetzliche Möglichkeit zur Auflösung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den dafür zuständigen Gerichten. Seit dem Jahr 2010 haben insgesamt 40 gleichgeschlechtliche Paare von dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, wobei 2010 eine, 2011 13 und 2012 26 gleichgeschlechtliche Partnerschaften wieder aufgelöst wurden.

Aktuelle Jahresergebnisse

Im Jahr 2012 wurden 26 eingetragene Partnerschaften rechtskräftig aufgelöst, um 13 mehr als im Vorjahr. In Österreich haben gleichgeschlechtliche Paare seit dem 1.1.2010 die Möglichkeit einer Eintragung ihrer Partnerschaft. Die Möglichkeit der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft durch eine gerichtliche Auflösungsentscheidung besteht ebenfalls erst seit diesem Zeitpunkt.

Die Auflösungen eingetragener Partnerschaften des Jahres 2012 erfolgten zu 84,6% in beiderseitigem Einvernehmen. Die Auflösungen betrafen Frauen in größerem Ausmaß (69,2%) als Männer (30,8%). Etwa jeder zweite der aufgelösten eingetragenen Partner war unter 30 Jahre alt. Jeder fünfte war vor der (nunmehr wieder aufgelösten) eingetragenen Partnerschaft auch bereits mindestens einmal verheiratet.

Methodische Informationen, Definitionen:

Die Aufarbeitung der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften erfolgt jährlich auf Basis der Meldungen der 140 Bezirksgerichte Österreichs, die Veröffentlichung nach dem bis zur Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gemeinsamen Aufenthaltsort der eingetragenen Partner; falls ein solcher nicht gegeben ist, nach jenem des ersten eingetragenen Partners und falls auch dieser nicht bekannt ist, nach jenem des zweiten eingetragenen Partners.

Auflösungen eingetragener Partnerschaften von in Österreich wohnhaften Personen (Hauptwohnsitz), die im Ausland stattfinden, werden statistisch nicht erfasst. In Österreich stattfindende Auflösungen eingetragener Partnerschaften von im Ausland wohnhaften Personen, werden zwar erhoben und aufgearbeitet, sind aber in den publizierten Daten nicht enthalten.