Bundespflegegeld
Ende 2011 bezogen insgesamt 371.198 Personen ein Pflegegeld auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes Anfang Juli 1993 wird das Pflegegeld nach dem erforderlichen Pflegebedarf (und unabhängig von Einkommen und Vermögen) in sieben Pflegegeldstufen gewährt (2011 Stufe 1: 154,20 Euro; Stufe 2: 284,30 Euro; Stufe 3: 442,90 Euro; Stufe 4: 664,30 Euro; Stufe 5: 902,30 Euro; Stufe 6: 1.262,00 Euro; Stufe 7: 1.655,80 Euro). Bei 91% der pflegebedürftigen Personen ist die Pensionsversicherung die auszahlende Stelle, der Rest bezieht das Pflegegeld von der Unfallversicherung oder einem sonstigen Bundesträger. Gegenüber Ende 2001 hat die Zahl der Bundespflegegeldbezieherinnen und -bezieher um rund 79.200 Personen (+27,1%) zugenommen
Anbieter: | Statistik Austria |
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Veröffentlicht: | Dez 2013 |
Autor: | Statistik Austria |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Statistik |
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Branchen: | Arbeitswelt • Branchenübergreifend • Finanzdienste • Gesundheit • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Pflegegeld • Sozialausgaben • Sozialbeiträge • Soziales • Sozialquote • Sozialstaat • Sozialversicherung |
Bundespflegegeld
Ende 2011 bezogen insgesamt
Mehr als zwei Drittel der Pflegegeld beziehenden Personen sind Frauen (2011: 67%, 2001: 68%). Der Großteil der pflegebedürftigen Personen bezieht ein Pflegegeld der unteren Stufen: Ende 2011 entfielen auf die ersten drei Stufen 70% der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher (2001: 73%), der Rest auf die vier höheren Stufen. Die Prozentverteilung zwischen den Pflegegeldstufen ist bei Frauen und Männern ziemlich gleich. Signifikante Unterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen dann, wenn das Alter in die Betrachtung miteinbezogen wird: Von den Bundespflegegeldbezieherinnen und -bezieher Ende 2011 waren 88% älter als 60 Jahre, wobei diese Altersgruppe mit 92% bei den Frauen wesentlich stärker besetzt war als bei den Männern (81%).
Die Ausgaben für das Bundespflegegeld betrugen im Jahr 2011 rd. 2,07 Mrd. Euro
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