Crowdfunding unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes

Eine Analyse von ausgesuchten internetbasierten Crowdfunding-Plattformen in Deutschland, Schweiz, Großbritannien und Österreich nach verbraucherrelevanten Merkmalen (Transparenz, Kosten, Risikohinweise, Rücktrittsmöglichkeiten)

Anbieter: Arbeiterkammer
Veröffentlicht: Mär 2014
Preis: kostenlos
Studientyp: Branchenstudien
Branchen: Branchenübergreifend
Tags: Anleger • Crowdfunding • Investoren • Verbraucherschutz

Analyse der österreichischen Plattformen im Detail

Drei der sechs österreichischen Crowdfunding-Anbieter waren reine Spenden-Plattformen, drei von sechs österreichischen Plattformen boten AnlegerInnen Veranlagungen in der Form von Genussrechten (Investing-Plattformen) an. Diese Veranlagungsprodukte haben durchaus Risikocharakter. Denn das sind Beteiligungen an Unternehmen, die aktienähnlichen Charakter haben und einen Anteil am Unternehmensgewinn sowie am Liquidationserlös gewähren. Die Erträge aus der Sicht der Anleger sind somit ungewiss.

Wie werden Anleger über die Risiken informiert wird?

Die 3 österreichischen Spenden-Plattformen enthielten keine Risikohinweise, bei den Investing-Plattformen waren hingegen durchwegs Risikoangaben zu finden – allerdings in unterschiedlicher Informationsqualität. Am prägnantesten war ein Button auf der Plattform conda.at, mit dem der „Verlust der Einzahlung“ als mögliches Risiko optisch auffallend hervorgehoben war. Alle drei untersuchten Plattformen enthielten auch den Hinweis auf einen möglichen „Totalverlust“ – das ist grundsätzlich positiv, weil keine Risikoverharmlosung stattfindet. Prägnantere Darstellungen sind jedoch wünschenswert.

Welche Kosten fallen für Investoren an?

Die Angaben reichten von „völlig kostenlos“ (greenrocket.com) bis „6 Euro beim Verkauf eines Anteils“ (conda.at).Welche

Angaben gab es zu Rücktrittsrechten?

„Sichtbare“ Hinweise zu einem Rücktrittsrecht (14 Tage nach Vertragsabschluss) enthielt nur eine der drei Investing-Plattformen. Das ist nicht verbraucherfreundlich, als es sich um ein Fernabsatzgeschäft (Geschäftsabwicklung über Internet) von Finanzdienstleistungen handelt, bei dem ein 14-tägiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

Wie lange sind die Anleger gebunden?

Die Inhaber der Genussrechte (Genussscheine) haben – laut Informationen auf der Homepage – ein erstmaliges Kündigungsrecht zwischen 5 und 10 Jahren (auf 1000x1000.at 5 Jahre, conda.at und greenrocket.com jeweils 10 Jahre). Zudem kann es auch passieren, dass ein Unternehmen das Genussrecht nach einer gewissen Frist kündigt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Informationen zu Rücktritt und Kündigung verbesserungswürdig sind.

Alle sechs österreichischen Plattformen enthielten auf der Homepage Links zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – mit einer Ausnahme auf conda .at - sowie Impressa. Der Überprüfung der vorliegenden Gewerbeberechtigungen ergab allerdings, dass nur eine der drei Investing-Plattformen über eine Gewerbeberechtigung der Vermögensberatung verfügt.
Das ist deswegen verwunderlich, weil die Plattformen zwar darauf hinweisen, keine Anlageberatung durchzuführen, aber trotzdem als Vermittler eines Veranlagungsproduktes auftreten. Auch dafür ist nach Ansicht der AK eine Gewerbeberechtigung für die Vermögensberatung gemäß §136a Gewerbeordnung nötig.