Einkommensteuerstatistik

Bei der Einkommensteuerstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung mit sekundärstatistischem Charakter, da Daten der Finanzverwaltung ausgewertet werden. Sie basiert auf über 884.000 Einkommensteuerveranlagungen. Veranlagt werden (natürliche) Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und/oder sonstige Einkünfte beziehen. Die Besteuerung bei nichtselbständiger Arbeit erfolgt grundsätzlich durch Lohnsteuerabzug, den der Arbeitgeber vornimmt. Lohnsteuerpflichtige, die auch Einkünfte aus einer oder mehreren der o. a. Einkunftsarten beziehen, werden auch zur Einkommensteuer veranlagt.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Dez 2013
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Statistik Tabellen
Branchen: Branchenübergreifend • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Einkommenssteuer • Finanzen • Steuern

Einkommensteuerstatistik

Bei der Einkommensteuerstatistik handelt es sich um eine Vollerhebung mit sekundärstatistischem Charakter, da Daten der Finanzverwaltung ausgewertet werden. Sie basiert auf über 884.000 Einkommensteuerveranlagungen. Veranlagt werden (natürliche) Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und/oder sonstige Einkünfte beziehen. Die Besteuerung bei nichtselbständiger Arbeit erfolgt grundsätzlich durch Lohnsteuerabzug, den der Arbeitgeber vornimmt. Lohnsteuerpflichtige, die auch Einkünfte aus einer oder mehreren der o. a. Einkunftsarten beziehen, werden auch zur Einkommensteuer veranlagt.

Veranlagungsfälle

Die Einkommensteuerstatistik 2010 weist 884.014 Veranlagungsfälle (+11.592 oder +1,3% gegenüber dem Vorjahr), davon 579.917 Steuerfälle (+1.945 oder +0,3%) und 304.097 Nullfälle (+9.647 oder +3,3%), aus. Nullfälle sind zur Einkommensteuer veranlagte Personen, die zwar grundsätzlich steuerpflichtig sind, bei denen sich aber entweder durch zu geringe Einkünfte oder durch Verluste oder Abzug von Sonderausgaben kein oder nur ein minimales zu versteuerndes Einkommen ergibt, weshalb keine oder nur eine geringfügige Steuer vorgeschrieben wird, die sich durch diverse Steuerabsetzbeträge entweder auf Null reduziert oder zu einer Gutschrift führt. Die Nullfälle werden bei den folgenden Ausführungen außer Acht gelassen.

Einkünfte und Festgesetzte Einkommensteuer

Gegenüber 2009 stieg das Volumen der Einkünfte der Steuerfälle auf 25,5 Mrd. Euro (+0,4%). Das zu versteuernde Einkommen betrug 24,7 Mrd. Euro (+0,4%), die festgesetzte Einkommensteuer belief sich auf 7,8 Mrd. Euro (+1,3%), wodurch sich eine Steuerbelastungsquote von 31,5% ergab. Im Berichtsjahr wird der neu eingeführte „Gewinnfreibetrag“ für Einkünfte aus  „Land- und Forstwirtschaft“, „Selbständiger Arbeit“ und „Gewerbebetrieb“ wirksam. Gewinne aus diesen Einkunftsarten werden automatisch um den Grundfreibetrag (3.900 Euro) gekürzt. Bei entsprechenden Investitionen kann zusätzlich der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (inkl. Grundfreibetrag) in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass die Einkünfte der genannten Einkunftsarten nur noch um den Gewinnfreibetrag gekürzt dargestellt werden können. Die meisten (saldierten) Einkünfte wurden aus der Einkunftsart „Nichtselbständige Arbeit“ mit 13,8 Mrd. Euro bezogen, gefolgt von den Einkünften aus „Selbständiger Arbeit“ mit 5,1 Mrd. Euro und jenen aus „Gewerbebetrieb“ mit 4,2 Mrd. Euro.

Bemessungsarten

Differenziert man die Steuerfälle nach Bemessungsarten, so waren 98,8% unbeschränkt steuerpflichtig, lediglich 6.916 oder 1,2% hatten ihren Wohnsitz im Ausland und waren mit ihren in Österreich erzielten Einkünften nur beschränkt steuerpflichtig (unter den Nullfällen befanden sich noch weitere 6.313 beschränkt Steuerpflichtige).

Innerhalb der Gruppe der unbeschränkt Steuerpflichtigen wird  zwischen nur nach Tarif Besteuerten (530.300 Personen) und solchen mit „anderen Bemessungsarten“ unterschieden, wie Grenzgänger, d.s. in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die im benachbarten Ausland (Deutschland, Schweiz, Italien oder Liechtenstein) ihren Arbeitsplatz haben und in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort auspendeln. Für diese Gruppe der Grenzgänger (22.920 Personen) steht Österreich das Besteuerungsrecht zu. 15.621 Steuerpflichtige hatten einen Progressionsvorbehalt (wobei ausländische Einkünfte zwar nicht besteuert, jedoch zur Ermittlung des auf die inländischen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes herangezogen werden.

Erwähnenswert ist noch jene Gruppe von unbeschränkt Steuerpflichtigen (4.160), deren Einkünfte zum Teil oder zur Gänze mit dem halben Steuersatz zu besteuern waren. Es handelt sich dabei um außerordentliche Einkünfte wie z.B. Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen und um Einkünfte aus Betriebsaufgaben. Im Vorjahr hatten noch über 16.000 Steuerpflichtige Einkünfte, die mit dem halben Steuersatz besteuert wurden, weil bis dahin auch nicht entnommene Gewinne unter diese Regelung gefallen waren.

Einkommensstufen und Geschlecht

Mit einem fallmäßigen Zweidrittelanteil trugen die Männer drei Viertel zu den Gesamteinkünften bei und erzielten knapp vier Fünftel des Steueraufkommens. Sie versteuerten durchschnittlich 48.100 Euro und zahlten 15.900 Euro Einkommensteuer, woraus sich eine Steuerbelastungsquote von 33,0% ergab. Die korrespondierenden Vergleichszahlen für die Frauen betrugen 32.300 Euro, 8.800 Euro sowie 27,2%. Bei einer Gesamtbetrachtung lag das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen bei 42.600 Euro, die festgesetzte Einkommensteuer bei 13.400 Euro und die Steuerbelastungsquote bei 31,5%. Der Median des zu versteuernden Einkommens – das ist jener Wert, den jeweils die Hälfte der Steuerpflichtigen über- bzw. unterschreitet - lag bei 27.500 Euro. 36.065 Steuerpflichtige hatten ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro; dabei standen 30.197 Männer 5.868 Frauen gegenüber.

Regionalgliederung

Im landesweiten Durchschnitt (ohne beschränkt Steuerpflichtige) lag der Gesamtbetrag der Einkünfte der Männer mit 49.800 Euro um +48% über jenen der Frauen (33.700 Euro), wobei große regionale Unterschiede zu Tage traten. In den Bundesländern Vorarlberg (+56%) und Salzburg (+52%) war der Vorsprung der Männer besonders groß. Am geringsten fielen die Einkommensvorteile der Männer im Burgenland mit +39% aus.

Der Österreichdurchschnitt von 44.200 Euro wurde in 21 der insgesamt 99 Politischen Bezirke (Wien als ein Bezirk) überschritten, in 78 Bezirken lag er darunter. Spitzenreiter war der Bezirk Mödling mit durchschnittlich 54.600 Euro, gefolgt von Linz-Stadt (52.500) und Wels-Stadt (52.200 Euro). Die niedrigsten Werte wurden in den Bezirken Braunau am Inn mit 33.200 Euro, Hollabrunn (32.600 Euro) und Rust (30.500 Euro) registriert. Innerhalb der Bundeshauptstadt lagen die durchschnittlichen Einkünfte im ersten Wiener Gemeindebezirk bei 80.500 Euro, in Wien 19 betrug dieser Wert 71.100 Euro und in Wien 13 67.300 Euro. Wien erzielte mit einem Fünftel der Steuerpflichtigen 23% aller Einkünfte und trug ein Viertel zum Steueraufkommen bei.

Hinweis: Die Broschüre „Statistik der Einkommensteuer 2010“ kann nach ihrer Fertigstellung samt allen Tabellen gratis als pdf-Datei heruntergeladen werden! Klicken Sie hierzu auf den Reiter „Publikationen“ (siehe unten).