Finanzierung der Sozialausgaben

Die Finanzierung der Sozialausgaben gemäß Europäischem System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfolgt zu jeweils mehr als einem Drittel über Arbeitgeberbeiträge (2012: 36%) und allgemeine Steuermittel von Bund, Ländern und Gemeinden (36%) sowie zu mehr als einem Viertel durch Sozialbeiträge der geschützten Personen (26%). Der Anteil der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hat im Beobachtungszeitraum laufend abgenommen. Der Beitrag des Staates ist bis 2001 ebenfalls gesunken und danach wieder leicht bzw. 2009 stark gestiegen. Der Anteil der geschützten Personen hat hingegen kontinuierlich zugenommen, ist jedoch seit dem Krisenjahr 2009 wieder niedriger.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Dez 2013
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik
Branchen: Arbeitswelt • Branchenübergreifend • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: EU • Einnahmen • Finanzierung • Sozialausgaben • Sozialbeiträge • Soziales • Sozialquote • Sozialstaat • Sozialversicherung • Steuer

Finanzierung der Sozialausgaben

Die Finanzierung der Sozialausgaben gemäß Europäischem System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfolgt zu jeweils mehr als einem Drittel über Arbeitgeberbeiträge (2012: 36%) und allgemeine Steuermittel von Bund, Ländern und Gemeinden (36%) sowie zu mehr als einem Viertel durch Sozialbeiträge der geschützten Personen (26%). Der Anteil der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hat im Beobachtungszeitraum laufend abgenommen. Der Beitrag des Staates ist bis 2001 ebenfalls gesunken und danach wieder leicht bzw. 2009 stark gestiegen. Der Anteil der geschützten Personen hat hingegen kontinuierlich zugenommen, ist jedoch seit dem Krisenjahr 2009 wieder niedriger.

Während knapp ein Drittel der Sozialleistungssysteme, wie z.B. das Bundespflegegeld und die Kinderabsetzbeträge, ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird, kommen bei einem Viertel der Systeme die Mittel zur Gänze (Arbeitgeberlohnfortzahlung bei Krankheit) bzw. überwiegend (betriebliche Pensionsvorsorge, Arbeitsunfallversicherung, Familienlastenausgleich) von den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen. Die gesetzliche Pensionsversicherung wird zu mehr als zwei Drittel aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert.