Finanzierung der Sozialausgaben

Die Finanzierung der Sozialausgaben gemäß Europäischem System der Integrierten Sozialschutzstatistik (ESSOSS) erfolgt zu jeweils mehr als einem Drittel über Arbeitgeberbeiträge (2012: 36%) und allgemeine Steuermittel von Bund, Ländern und Gemeinden (36%) sowie zu mehr als einem Viertel durch Sozialbeiträge der geschützten Personen (26%). Der Anteil der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen hat im Beobachtungszeitraum laufend abgenommen. Der Beitrag des Staates ist bis 2001 ebenfalls gesunken und danach wieder leicht bzw. 2009 stark gestiegen. Der Anteil der geschützten Personen hat hingegen kontinuierlich zugenommen, ist jedoch seit dem Krisenjahr 2009 wieder niedriger.

  • Ergebnisse im Überblick: Finanzierung der Sozialausgaben
  • Finanzierung der Sozialausgaben nach Sozialschutzsystemen 2012