Kriminalität

Die Polizeiliche Kriminalstatistik umfasst alle polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte, bei deren Bearbeitung sich der Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch oder den Nebenstrafgesetzen ergeben hat (Anzeigenstatistik). Sie wird vom Bundesministerium für Inneres geführt und auf dessen Homepage veröffentlicht.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Nov 2014
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik
Branchen: Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Anzeigen • Betrug • Diebstahl • Kriminal • Körperverletzung • Mord • Polizei • Raub • Soziales • Sozialstaat • Totschlag • Vergewaltigung

Kriminalität

Anzeigen (Polizeiliche Kriminalstatistik)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik umfasst alle polizeilich bekannt gewordenen Sachverhalte, bei deren Bearbeitung sich der Verdacht einer strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch oder den Nebenstrafgesetzen ergeben hat (Anzeigenstatistik). Sie wird vom Bundesministerium für Inneres geführt und auf dessen Homepage veröffentlicht.

Verurteilungen (Gerichtliche Kriminalstatistik)

Die Gerichtliche Kriminalstatistik basiert auf dem Strafregisterfile, das vom Bundesministerium für Inneres geführt wird. Die Verurteilungsstatistik gliedert die von österreichischen Gerichten ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch bzw. den Nebenstrafgesetzen. Bis zum Berichtsjahr 2011 wurde bei einem Verfahren wegen mehreren strafbaren Handlungen die Verurteilung dem Delikt zugeordnet, das für den Strafsatz maßgebend war („Führendes Delikt“). Ab dem Berichtsjahr 2012 wird die Angabe zur Strafsatzbestimmung vom Gericht übermittelt. Seither wird auf die algorithmische Ermittlung des „führenden Delikts“ verzichtet und die Strafsatzbestimmung ausgewiesen. Zudem besteht ab 2012 die Möglichkeit, alle Delikte, die bei einem strafrechtlichen Verfahren verurteilt wurden, in der Statistik auszuweisen.

Die Wiederverurteilungsstatistik umfasst alle Personen, die in einem Beobachtungsjahr rechtskräftig verurteilt worden sind (mit Ausnahme zu einer unbedingten Haftstrafe oder Anstaltsunterbringung) bzw. in diesem Jahr aus der Haft oder einem Maßnahmenvollzug entlassen worden sind und informiert darüber, ob diese Personen im Zeitraum von mindestens vier bis maximal fünf Jahren neuerlich verurteilt worden sind.