Leiharbeit: Faktische Auswirkungen des Gleichbehandlungsgebots
Leiharbeit ist männlich, 78% der LeiharbeiterInnen sind Männer. Und Leiharbeit ist „blue-collar-work“, 80% der Leiharbeitskräfte sind Arbeiter. In Österreich ist es in den letzten 15 Jahren zu einem massiven Anstieg der Arbeitskräfteüberlassung gekommen.
Anbieter: | Arbeiterkammer |
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Veröffentlicht: | Apr 2014 |
Autor: | Ulrich Schönbauer |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Marktforschung |
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Branchen: | Arbeitswelt • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Betriebspensionen • Gender • Gleichbehandlung • Leiharbeit • Sozialleistungen • Weiterbildung |
Zusammenfassung
Leiharbeit ist männlich, 78% der LeiharbeiterInnen sind Männer. Und Leiharbeit ist „blue-collar-work“, 80% der Leiharbeitskräfte sind Arbeiter. In Österreich ist es in den letzten 15 Jahren zu einem massiven Anstieg der Arbeitskräfteüberlassung gekommen. Waren im Jahr 1998 20.772 unselbständig Beschäftigte als Leiharbeiter tätig, so sind es mit Stichtag 31. Juli 2013 bereits mehr als dreimal so viele, nämlich 71.741. Trotz dieser Dynamik machen überlassene Arbeitskräfte erst einen relativ geringen Anteil an allen ArbeiterInnen und Angestellten aus. Im Bundesdurchschnitt lag die Rate bei 2,2%. Gesamt betrachtet ist Leiharbeit also noch immer weit eher die Ausnahme als die Regel, man muss allerdings das rapide Wachstum berücksichtigen. War 1998 erst jede/r 100. ArbeitnehmerIn auf Basis einer Leiharbeit beschäftigt, so ist es heute bereits jeder 45. Kein anderer Erwerbstypus hat einen derartigen Aufschwung erlebt. Hatte sich die Zahl der unselbständig Erwerbstätigen seit 2000 relativ moderat um nicht einmal 15% erhöht, so ist der Anteil der ZeitarbeitnehmerInnen sogar um 240% angestiegen. Verglichen mit anderen Ländern der Eurozone sind in Österreich überdurchschnittlich viele Menschen als Zeitarbeitskräfte beschäftigt.
Was hat das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gebracht?
Mit dem 1. Jänner 2013 trat die Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft mit der die Leiharbeitnehmerrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt wird. Leitprinzipien sind „Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbote“. Die praktischen Auswirkungen dieser Neuregelungen sind der Kern der vorliegenden Studie „Leiharbeit – Faktische Auswirkungen des Gleichbehandlungsgebots“. Die Untersuchung – herausgegeben von PRO-GE und AK – basiert auf Online-Befragungen (2012, 2014) von BetriebsrätInnen in Beschäftigerbetrieben. Hauptfocus ist die Einschätzung der Stellung von Zeitarbeitskräften in den sechs Dimensionen Bonifikationen bzw. Prämien, Betriebspensionn, Ist-Lohn, KV-Einstufung, Sozialleistungen, Weiterbildungsmaßnahmen anhand der Fragen:
- Sind Zeitarbeitskräfte gegenüber der Stammbelegschaft gleichgestellt?
- Sind sie vielleicht sogar besser gestellt?
- Oder sind sie schlechter gestellt?