Öffentliche Finanzen - Maastricht-Indikatoren
Im Vertrag von Maastricht wurden die Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) festgelegt. Demnach kann ein Staat nur an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, wenn er die fiskalischen und monetären Maastrichtkriterien erfüllt.
Anbieter: | Statistik Austria |
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Veröffentlicht: | Okt 2013 |
Autor: | Statistik Austria |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Statistik |
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Branchen: | Branchenübergreifend • Finanzdienste • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Finanz • Steuern |
Maastricht-Indikatoren
Im Vertrag von Maastricht wurden die Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) festgelegt. Demnach kann ein Staat nur an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, wenn er die fiskalischen und monetären Maastrichtkriterien erfüllt.
Folgende fiskalischen Maastricht-Kriterien sind zu erreichen:
- Das öffentliche Defizit darf 3% des Brutto-Inlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen.
- Der öffentliche Schuldenstand darf maximal 60% des BIP erreichen.
Folgende monetären Maastricht-Kriterien sind zu erreichen:
- Die nationale Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Staaten liegen.
- Der langfristige Zinssatz darf höchstens 2 Prozentpunkte höher als in den preisstabilsten EU-Staaten liegen.