Umsatzsteuervoranmeldungen
Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht befreiten Umsätzen zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen 20% und 10%. Alle anderen haben nur marginale Bedeutung
Anbieter: | Statistik Austria |
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Veröffentlicht: | Dez 2013 |
Autor: | Statistik Austria |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Statistik • Statistik Tabellen |
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Branchen: | Branchenübergreifend • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Finanzen • Steuern • Umsatzsteuer |
Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Ergebnisse 3. Quartal 2013
- Jahresergebnisse 2012
Anmerkung: Die Ergebnisse des 2. Quartals 2013 wurden am
Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht befreiten Umsätzen zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen 20% und 10%. Alle anderen haben nur marginale Bedeutung.
Der Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung besteht in der laufenden Entrichtung der Umsatzsteuer, indem jeweils für den sogenannten Voranmeldungszeitraum – ein Monat oder ein Quartal – die Umsatzsteuer für die in diesem Zeitraum angefallenen Umsätze abzüglich der Vorsteuer berechnet und im Fall einer Zahllast an die Finanzverwaltung abgeführt wird. Dabei handelt es sich um Umsatzsteuer-Vorauszahlungen; die endgültige Umsatzsteuer für ein Kalenderjahr wird dann auf Basis der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr durch die Umsatzsteuerveranlagung und den daraus resultierenden Umsatzsteuerbescheid festgelegt.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung, d.h. eine Darstellung der Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer, muss nur dann bei der Finanzverwaltung eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen – im Wesentlichen ein Vorjahresumsatz ab
Die Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen basiert auf den Daten der bei der Finanzverwaltung eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen und wird quartalsweise – jeweils im 4. auf das Berichtsquartal folgenden Monat – erstellt; eine Beschreibung der Vorgangsweise findet sich ebenfalls unter "Weitere Informationen" unterhalb des Textes. Weil Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter
Da die Umsatzsteuerstatistik wegen der späten Verfügbarkeit hinreichend vollzähliger Daten erst rund 2,5 Jahre nach Ende des Berichtsjahres vorliegt, besteht der Wert der Statistik der Umsatzsteuervoranmeldungen darin, dass sie sehr aktuelle und nicht nur jährliche, sondern auch Quartalswerte liefert.
Ergebnisse 3. Quartal 2013
Im 3. Quartal 2013 wurde von
Die Bruttoumsatzsteuer stieg im Vergleich zum selben Vorjahresquartal um 1,2% auf 23,2 Mrd. Euro, die Erwerbsteuer (für Einfuhren aus der EU) um 0,6%. Mit 0,7% (von 22,4 Mrd. Euro auf 22,5 Mrd. Euro) fiel auch die Veränderung bei den abziehbaren Vorsteuern positiv aus. Das gesamte Steueraufkommen, das sich aus Bruttoumsatzsteuer abzüglich Vorsteuern und zuzüglich Erwerbsteuer (4,7 Mrd. Euro) sowie Einfuhrumsatzsteuer (1,1 Mrd. Euro) ergibt, betrug im 3. Quartal 2013 6,5 Mrd. Euro und damit um 2,1% mehr als ein Jahr zuvor.
Umsatzstufen
58,5% des gesamten Quartals-Umsatzes wurden von nur 0,4% aller Unternehmen (mit 10 Mio. Euro und mehr steuerbarem Umsatz) erwirtschaftet. Der Vergleich mit dem 3. Quartal 2012 zeigt, dass der stärkste Umsatzzuwachs mit 4,7% in der Stufe mit einem Quartalsumsatz bis
Wirtschaftsbereiche
Der Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" hatte mit 31,5% (51,0 Mrd. Euro) den größten Anteil am steuerbaren Umsatz, der von 17,3% der meldenden Unternehmen erbracht wurde. Es folgte die „Herstellung von Waren“ mit 24,3% des Gesamtumsatzes (39,3 Mrd. Euro), der von nur 5,6% der Unternehmen erzielt wurde. Fallmäßig war der Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen" mit 19,0% vor dem "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" der bedeutendste, was darauf zurückzuführen ist, dass dieser Wirtschaftsbereich auch alle Wohnungseigentümergemeinschaften von Häusern mit Eigentumswohnungen umfasst, die zwar der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, jedoch keine Unternehmen im eigentlichen Sinn sind.
Im Vergleich zum selben Quartal des Vorjahres verzeichnete der Bereich „Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden“
Rechtsformen
Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der Umsatzsteuervoranmeldungsstatistik gegliedert nach Rechtsformen, ergibt sich auch für das 3. Quartal 2013 das übliche Bild: die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen 52,0% des Gesamtumsatzes aus, die Personengesellschaften/-gemeinschaften und Aktiengesellschaften 13,1% bzw. 13,0% (bei nur 0,2% der Meldenden). Dass diese drei Rechtsformen mit einem Anteil von 41,5% aller Veranlagungsfälle knapp acht Zehntel des Umsatzes erbrachten, lag daran, dass die größte Gruppe – die natürlichen Personen – mit 54,3% der Steuerpflichtigen lediglich 7,1% des Umsatzes auswies.
Regionalgliederung
Die Bundeshauptstadt Wien erwirtschaftete 32,1% des österreichischen Gesamtumsatzes, danach folgten Oberösterreich (16,7%) und Niederösterreich (14,3%). Die regionale Verteilung wird aber etwas verzerrt dargestellt, da die regionale Zuordnung der Steuerpflichtigen zum Sitz der Geschäftsleitung erfolgt und Unternehmen, die über verschiedene Standorte – ein Beispiel sind die Filialen von Einzelhandelsketten – verfügen, daher nur einem Standort zugeordnet werden.
Auch bei der Anzahl der meldenden Unternehmen stand Wien mit
Das Verhältnis von Bundesländern, die im Vergleich zum Vorjahr Umsatzzuwächse verzeichnen konnten, zu jenen, die –rückgänge hinnehmen mussten, betrug 7:2. Die stärksten Zuwächse erwirtschafteten das Burgenland, Vorarlberg, Kärnten und Oberösterreich mit Werten zwischen 5,1% und 3,1%, dahinter folgten Tirol, die Steiermark und Niederösterreich mit Werten zwischen 2,0% und 1,2%; in Salzburg und Wien lagen die Einbußen bei
Ausländische Umsatzsteuerfälle
Steuerbare Umsätze sind gemäß § 1 UStG Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt ausführt. Aus diesem Grund wurden die Ergebnisse der Statistiken der Umsatzsteuer und der Umsatzsteuervoranmeldungen bis ins Jahr 2010 regional „nur“ nach Bundesländern gegliedert publiziert. Möchte man allerdings berücksichtigen, dass auch ausländische Unternehmen (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland) inländische steuerbare Umsätze tätigen können, muss die regionale Gliederung um die Ausprägung „Ausland“ erweitert werden. Zieht man diese Fälle zu einer detaillierteren Analyse der regionalen Zugehörigkeit der Umsätze heran, erhält man folgende Ergebnisse (siehe „Hauptergebnisse der UVA-Statistik 3. Quartal 2013 inklusive Ausländern“ im Tabellenblock):
Der Gruppe „ausländische Unternehmen“ (Merkmal „Eigenschaftskennung“ = „AUB“ für 'Vorsteuerabzug ausländischer Beförderungsunternehmer' oder „AUF“ für 'Ausländischer Umsatzsteuer-Fall gem. § 61 BAO') waren im 3. Quartal 2013
Besonders hoch waren die Anteile der ausländischen Unternehmen bei der Einfuhrumsatzsteuer (17,9% der Gesamtsumme) und bei der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb (6,1%). Von der Bruttoumsatzsteuer trugen die ausländischen Unternehmen nur 2,1%, ihr Anteil an der Zahllast betrug 0,9%. Die ausländischen Unternehmen verzeichneten mit
Jahresergebnisse 2012
Der steuerfreie Umsatz stieg etwas stärker (um 2,9% auf 188,4 Mrd. Euro) als der steuerpflichtige (um 2,3% auf 436,8 Mrd. Euro). Da die abziehbaren Vorsteuern um „nur“ 2,2% (auf 89,5 Mrd. Euro) zunahmen, die Bruttoumsatzsteuer dagegen um 3,4% (auf 91,5 Mrd. Euro), stieg der Saldo aus Zahllast und Gutschrift im Vergleich zum Jahr 2011 um 5,8% auf 21,0 Mrd. Euro. Das gesamte Steueraufkommen, das sich aus Bruttoumsatzsteuer abzüglich Vorsteuern und zuzüglich Erwerbsteuer sowie Einfuhrumsatzsteuer ergibt, betrug im Jahr 2012 25,2 Mrd. Euro, d.s. um 5,1% mehr als im Jahr davor.
Die Analyse der Zeitreihe der UVA-Statistik, die seit dem Jahr 2005 erstellt wird, zeigt Folgendes: die Entwicklung des steuerbaren Umsatzes, die man ab dem 4. Quartal 2008 unter dem Titel "Wirtschaftskrise" zusammenfassen konnte, zeigte im 1. Quartal 2010 erstmals seit Ende 2008 wieder eine positive Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresquartal. Dieser Aufwärtstrend setzte sich im gesamten Jahr 2010 als auch in den beiden folgenden Jahren beständig fort. 2010 stiegt der steuerbare Umsatz um 6,2% auf 581,3 Mrd. Euro, im Jahr 2011 um weitere 7,2% auf 623,3 Mrd. Euro. Seit dem 2. Quartal 2012 sind die Umsatzzuwächse mit rund 2% allerdings so gering wie seit dem Jahr 2009 nicht mehr, sodass auch die Veränderungsrate von 2011 auf 2012 mit
Umsatzstufen
Nur 10,0% aller Unternehmen (d.s. jene mit 1 Mio. Euro und mehr Umsatz) erbrachten neun Zehntel des gesamten Umsatzes. Betrachtet man die Haupterhebungsmerkmale der 732 Unternehmen der höchsten Umsatzstufe (mit 100 Mio. Euro und mehr) isoliert, findet man, dass diese 0,2% der Steuerpflichtigen zwar 47,1% des gesamten steuerbaren Umsatzes erwirtschafteten (68,2% des steuerfreien und 38,8% des steuerpflichtigen Umsatzes), aber nur rund 30% der Zahllast leisteten.
Wirtschaftsbereiche
In den beim steuerbaren Umsatz anteilsmäßig stärksten Wirtschaftsbereichen "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" und "Herstellung von Waren" zeigen sich bei den Haupterhebungsmerkmalen große Gegensätze. Auf den Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz", der 31,2% (199,1 Mrd. Euro) des steuerbaren Umsatzes (16,2% des steuerfreien und 38,4% des steuerpflichtigen Umsatzes) leistete, entfielen 33,7% der abziehbaren Vorsteuer und 51,2% des Saldos der Zahllast und Gutschrift (10,7 Mrd. Euro). Die "Herstellung von Waren" erbrachte 23,7% des steuerbaren Umsatzes (44,2% des steuerfreien und 15,3% des steuerpflichtigen Umsatzes), meldete jedoch 25,2% der abziehbaren Vorsteuer, sodass als Saldo sogar eine Gutschrift von 1,1 Mrd. Euro zu Buche stand.
Rechtsformen
Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wiesen im Jahr 2012 51,9% des Gesamtumsatzes aus, die Aktiengesellschaften 13,5% und die Personengesellschaften/-gemeinschaften weitere 13,4%. Diese drei Rechtsformen erbrachten mit einem Anteil von 40,7% an allen UVA-Meldenden beinahe acht Zehntel des Umsatzes, die größte Gruppe – die natürlichen Personen – umfasste zwar 55,0% der Steuerpflichtigen, erzielte jedoch nur 7,0% des Umsatzes.
Regionalgliederung
Der größte Anteil der meldenden Unternehmen lag auch im Jahr 2012 mit 23,4% in Wien, danach folgten Niederösterreich (16,4%), die Steiermark und Oberösterreich (14,5% bzw. 14,3%). Noch konzentrierter waren die Jahresergebnisse hinsichtlich des gemeldeten steuerbaren Umsatzes. Auf Wien entfielen 33,2% (d.s. 211,9 Mrd. Euro), an zweiter Stelle folgte Oberösterreich mit 16,3%, dahinter Niederösterreich (13,9%) und die Steiermark (12,5%). Auch die höchste Zahllast entfiel erwartungsgemäß auf Wien, hier lag der Anteil sogar bei fast 40%.
Ausländische Umsatzsteuerfälle
Zur Gruppe „ausländische Unternehmen“ (siehe oben) zählten im Jahr 2012
Hinweis: Nähere Informationen über die Umsatzsteuervoranmeldung, die Aufbereitung der Daten und die Erhebungsmerkmale sind über den Reiter "Weitere Informationen" (siehe unten) verfügbar