Umstzsteeuerstatistik
Der Umsatzsteuerstatistik als Sekundärstatistik liegen die Veranlagungsdaten der Finanzverwaltung zugrunde. Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten; diese wurde bis September 2003 ausschließlich von den Zollbehörden eingehoben, seit Oktober 2003 besteht auch die Möglichkeit, sie auf das Abgabenkonto direkt einzuzahlen. Die Erwerbsteuer (für Einfuhren aus der EU) wird immer im Wege der Veranlagung vorgeschrieben.
Anbieter: | Statistik Austria |
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Veröffentlicht: | Dez 2013 |
Autor: | Statistik Austria |
Preis: | kostenlos |
Studientyp: | Statistik • Statistik Tabellen |
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Branchen: | Branchenübergreifend • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft |
Tags: | Finanzen • Körperschaftssteuer • Steuern |
Umsatzsteuerstatistik
Der Umsatzsteuerstatistik als Sekundärstatistik liegen die Veranlagungsdaten der Finanzverwaltung zugrunde. Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten; diese wurde bis September 2003 ausschließlich von den Zollbehörden eingehoben, seit Oktober 2003 besteht auch die Möglichkeit, sie auf das Abgabenkonto direkt einzuzahlen. Die Erwerbsteuer (für Einfuhren aus der EU) wird immer im Wege der Veranlagung vorgeschrieben.
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Entgelt, bestimmte Umsätze unterliegen jedoch nicht der Umsatzsteuer, wobei zwischen echt und unecht befreiten Umsätzen zu unterscheiden ist. Die wichtigsten Steuersätze betragen 20% und 10%. Alle anderen haben nur marginale Bedeutung.
Ergebnisse 2010
Im Berichtsjahr wurde von
Umsatzstufen
Die meisten Steuerpflichtigen befanden sich in den unteren Umsatzstufen. Bis zu einem steuerbaren Umsatz von
Wirtschaftsbereiche
Die umsatzstärksten Wirtschaftsbereiche waren der Handel und die Herstellung von Waren mit einem Anteil von 54% am Gesamtumsatz. Mit rund
Rechtsformen
80% aller zur Umsatzsteuer Veranlagten waren einkommensteuerpflichtig, der Rest unterlag der Körperschaftsteuer, wobei 78% davon Gesellschaften mit beschränkter Haftung waren. Österreichweit wies jedes siebente Unternehmen diese Rechtsform auf. 50% des gesamten Umsatzes wurden von Gesellschaften mit beschränkter Haftung erzielt. Aktiengesellschaften trugen 13% zum Umsatzvolumen bei, obwohl nur 0,2% aller Unternehmen dieser Rechtsform zuzuordnen waren. 61% aller Unternehmen waren Einzelunternehmen, ihr Anteil am gesamten Umsatz betrug jedoch nur 8%.
Regionalgliederung
Die Betrachtung nach regionalen Gesichtspunkten ist bei der Umsatzsteuer insofern problematisch, als die Veranlagung grundsätzlich am Sitz des Unternehmens erfolgt, was insbesondere bei Banken und Handelsketten zu Verzerrungen führt, da der Umsatz nicht nur dort erfasst wird, wo er entsteht. Aus diesem Grund bietet die Darstellung nach regionalen Gesichtspunkten kein genaues Bild der österreichischen Wirtschaft. Laut Umsatzsteuerstatistik wurden 35% aller Umsätze in Wien (von etwas mehr als 23% aller Steuerpflichtigen), weitere 29% in Ober- und Niederösterreich erwirtschaftet.
Hinweis: Die Broschüre „Statistik der Umsatzsteuer 2010“ kann nach Fertigstellung samt allen Tabellen gratis als pdf-Datei heruntergeladen werden! Klicken Sie hierzu auf den Reiter „Publikationen“ (siehe unten).
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