Umstzsteeuerstatistik

Der Umsatzsteuerstatistik als Sekundärstatistik liegen die Veranlagungsdaten der Finanzverwaltung zugrunde. Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt durchführt, der Eigenverbrauch und die Einfuhr von Gegenständen. Für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ist Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten; diese wurde bis September 2003 ausschließlich von den Zollbehörden eingehoben, seit Oktober 2003 besteht auch die Möglichkeit, sie auf das Abgabenkonto direkt einzuzahlen. Die Erwerbsteuer (für Einfuhren aus der EU) wird immer im Wege der Veranlagung vorgeschrieben.

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