Unternehmen, Arbeitsstätten - Respondentenbelastung - Belastungsbarometer
Das Bundesstatistikgesetz 2000 (BStG 2000) verpflichtet die Organe der Bundesstatistik zu einer die Belastung minimierenden Vorgangsweise. Um beurteilen zu können, wie die STATISTIK AUSTRIA diesem „besonderen Grundsatz bei der Aufgabenwahrnehmung“ (§ 24 BStG 2000) nachkommt, muss die tatsächliche Belastung ebenso bekannt sein, wie die Auswirkung von Konzeptänderungen auf die Entwicklung der Belastung. Es bedarf eines Messinstrumentes, das die Belastung in quantitativer Weise nachweisen kann und Einblicke in die Veränderung im Zeitverlauf und die diese verursachenden Komponenten gibt.
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