Unternehmen, Arbeitsstätten - Unternehmen ab AZ 2011

Ein Unternehmen ist definiert als eine rechtliche (organisatorische) Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen und verfügt insbesondere in Bezug auf die ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Das Unternehmen kann seine Tätigkeit(en) an einem oder mehreren Standorten (Arbeitsstätten) ausüben.

  • Unternehmen und Beschäftigte 2011 nach Sektor und Bundesland
  • Unternehmen 2011 nach ÖNACE 2008 und Bundesland
  • Unternehmen und Beschäftigte 2011 nach ÖNACE 2008 und beruflicher Stellung
  • Unternehmen 2011 nach Rechtsform und Bundesland