Unternehmen, Arbeitsstätten - Unternehmen ab AZ 2011
Ein Unternehmen ist definiert als eine rechtliche (organisatorische) Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen und verfügt insbesondere in Bezug auf die ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Das Unternehmen kann seine Tätigkeit(en) an einem oder mehreren Standorten (Arbeitsstätten) ausüben.
Zur Studie
- Tabellen (HTML)
- Weitere Studien zum Thema (HTML)