Arbeitsmarkt- Erwerbstätige - Selbstständige und Mithelfende

Im Jahresdurchschnitt 2012 gab es lt. Mikrozensus 474.100 selbständig Erwerbstätige, davon 306.300 Männer und 167.700 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der selbständig Erwerbstätigen leicht. Die Verteilung der Selbständigen im Jahresdurchschnitt 2012 sieht folgendermaßen aus: Von zehn Selbständigen beschäftigten vier Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, alle anderen beschäftigten keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Dez 1994 - Mär 2014
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik
Branchen: Arbeitswelt • Branchenübergreifend • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Angehörige • Arbeitsmarkt • Erwerbspersonen • Erwerbstätige • Erwerbstätigkeit • Mithelfend • Selbstständig

Selbständige und Mithelfende

Im Jahresdurchschnitt 2012 gab es lt. Mikrozensus 474.100 selbständig Erwerbstätige, davon 306.300 Männer und 167.700 Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der selbständig Erwerbstätigen leicht. Die Verteilung der Selbständigen im Jahresdurchschnitt 2012 sieht folgendermaßen aus: Von zehn Selbständigen beschäftigten vier Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, alle anderen beschäftigten keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen.

82.400 Personen waren im Jahr 2012 mithelfende Angehörige (41.200 Männer, 41.200 Frauen), gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Mithelfenden leicht gesunken.

Die Entwicklung der selbständigen Erwerbstätigkeit in den letzten zehn Jahren zeigt eine stetige Zunahme der Selbständigkeit (von 2002 bis 2012 um rund 16 Prozent, bei Frauen in noch höherem Ausmaß als bei Männern).

Hinweis: Beim ILO-Konzept gilt eine Person als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gearbeitet oder wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet hat, aber normaler Weise einer Beschäftigung nachgeht. Personen mit aufrechtem Dienstverhältnis, die Karenz- bzw. Kindergeld beziehen, sind bei den Erwerbstätigen inkludiert. Als arbeitslos gilt, wer in diesem Sinne nicht erwerbstätig ist, aktive Schritte zur Arbeitssuche tätigt und kurzfristig zu arbeiten beginnen kann. Beim Lebensunterhaltskonzept geben die Respondenten ihren sozialen Status selbst an. Nach diesem Konzept zählen bis 2003 Personen mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 12 Stunden als erwerbstätig, ebenso Personen in Elternkarenz mit aufrechtem Dienstverhältnis; ab 2004 gilt ausschließlich Selbstzuordnung. Grundsätzlich beziehen sich die Daten auf die Wohnbevölkerung in Privathaushalten.