Statistik der Einbürgerungen in Österreich

Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der Ämter der Landesregierungen Österreichs und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgendem Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Jan 2003 - Aug 2017
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik • Statistik Online Datenbank
Branchen: Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Asyl • Aussenwanderung • Bevölkerung • Demographie • Einbürgerung • Einwanderung • Flüchtlinge • Migration • Stattsbürgerschaft • Wanderungen • Wanderungsbilanz

Eingebürgerte Menschen in Österreich nach dem Rechtsgrund 1992 bis 2016

Die Zahl der Einbürgerungen war 2016 um 4,4% höher als im Jahr davor. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 8.626 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 96 Personen mit Wohnsitz im Ausland. 35% aller 2016 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, 37,2% waren unter 18 Jahre alt. Von den neuen Österreicherinnen und Österreichern besaßen vor der Einbürgerung 14,6% oder 1.262 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (820), Serbien (752), dem Kosovo (456), der Russischen Föderation (337) sowie Afghanistan (332).

Inhalte der Statistiken

Unter Einbürgerung wird der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Verleihung oder Erstreckung der Verleihung gemäß §§ 10 bis 25 und durch Anzeige gemäß §§ 57, 58c und 64a StbG 1985 idF 2013 verstanden. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Bescheid der zuständigen Behörde ist somit als Einbürgerung zu werten, nicht hingegen der (automatische) Erwerb der Staatsbürgerschaft, wie es beim Erwerb durch Abstammung und Legitimation oder durch Anzeige gemäß §59 (1) StbG 1985 idF 2013 (rückwirkender Erwerb mit dem Tag der Geburt oder Legitimation) der Fall ist. Die räumliche Abgrenzung definiert alle Einbürgerungen von in Österreich und im Ausland wohnhaften Personen als Gegenstand der Statistik. Für die Auswertung wird zwischen den inlandswirksamen Einbürgerungen, bei denen der Einbürgerungswerber seinen Hauptwohnsitz im Inland hat, und den Einbürgerungen von im Ausland wohnhaften Personen unterschieden. Für die Bevölkerungsstatistik relevant sind die inlandswirksamen Einbürgerungen.

Langfristige Trends

Die Zahl der Einbürgerungen lag in den 1980er Jahren bei rund 7.800 Personen pro Jahr. Mit der stark steigenden Zahl in Österreich lebender ausländischer Staatsangehöriger erhöhten sich ab Mitte der 1990er Jahre auch die Einbürgerungszahlen stark. So wurden 1997 knapp 16.000 in Österreich lebende Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, 1999 rund 25.000 und im Jahr 2003 fast 45.000. Seit dem Jahr 2004 ist die Zahl der Einbürgerungen rückläufig und fiel bis 2010 um mehr als vier Fünftel im Vergleich zum Höchstwert von 2003. Noch weniger Einbürgerungen als 2010 gab es in Österreich zuletzt Anfang der 1970er Jahre (wenn die Einbürgerungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland mitgerechnet werden). Seit 2011 (6.754) ist wiederum ein Anstieg der Einbürgerungen festzustellen, der sich auch 2016 (8.626) weiter fortsetzte. Bezieht man die Einbürgerungen auf die ausländische Bevölkerung (Einbürgerungsrate), so war zwischen 1991 und 2003 ein kontinuierlicher Anstieg auf mehr als das Doppelte zu verzeichnen. In den 1980er und 1990er Jahren entfielen auf 100 ausländische Staatsangehörige im Durchschnitt 2,4 Einbürgerungen, von 2000 bis 2005 lagen die Raten bei 5,0%. Seither sinkt die Einbürgerungsrate wieder und liegt 2016 auf dem gleichen Niveau der sechs vorangegangenen Jahre bei einem vorläufigen Wert von 0,7%.

Aktuelle Jahresergebnisse 2016

Die Zahl der Einbürgerungen war 2016 mit insgesamt 8.626 um 4,4% höher als im Vorjahr (8.265 Fälle). 96 der eingebürgerten Personen hatten ihren Wohnsitz im Ausland. Dabei wurden in sechs Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2015. Die Zuwächse waren am deutlichsten in der Steiermark (+21,3% auf 814 Einbürgerungen) und in Oberösterreich (+17,6% auf 1.519), gefolgt von Tirol (+4,0% auf 574). Geringere Zunahmen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich in Wien (+3,0% auf 3.055), in Vorarlberg (+1,8% auf 452) und im Burgenland (+0,6% auf 170). In den anderen Bundesländern gab es 2016 weniger Einbürgerungen als im Vorjahr: Salzburg (-0,4% auf 477), Niederösterreich (-2,8% auf 1.154) und Kärnten (-17,8% auf 315).

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen 2016 erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs: 4.787 bzw. 55,5%. Darunter wurden 3.007 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 388 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) und 781 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2). Weitere 1.306Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (15,1%), darunter 1.244 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 278 Ehegatten (§16) sowie 2.255 Kinder (§17) eingebürgert.

Nach dem Alter betrachtet, waren 3.208 (37,2%) der Eingebürgerten unter 18 Jahre alt. Nach groben Altersgruppen war etwa ein Drittel der Neo-Österreicherinnen und -Österreicher bei der Einbürgerung zwischen 30 und 44 Jahre alt (3.023 Personen bzw. 35,0%). An zweiter Stelle standen 2.582minderjährige Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren (29,9%), gefolgt von 2.112 jungen Erwachsenen zwischen 15 und 29 Jahren (24,5%) und 788 (9,1%) der Eingebürgerten zwischen 45 und 59 Jahren, sowie weiteren 121 Personen oder 1,4% im Alter von 60 und mehr Jahren.

Von den neuen Österreicherinnen und Österreichern besaßen vor der Einbürgerung 14,6% oder 1.262 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (820), Serbien (752), dem Kosovo (456), der Russischen Föderation (337) sowie Afghanistan (332) und Mazedonien (297). Damit teilt sich die Hälfte der Einbürgerungen auf sieben Nationalitäten der insgesamt 137 Länder der bisherigen Staatsangehörigkeit auf. Auch die Länder Indien (277), Rumänien (258) und Nigeria (238) fallen unter die Top 10. Von den 1.341 Personen (15,5%) der bisherigen 27 EU-Nationalitäten hatten die meisten neuen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jene von Rumänien (258), Deutschland (195) und Kroatien (160).

Bereits 3.023 oder 35,0% aller Eingebürgerten sind in Österreich geboren. Von den 5.603 im Ausland geborenen eingebürgerten Personen wurden die meisten Eingebürgerten in Bosnien und Herzegowina (713 bzw. 12,7%) geboren, gefolgt von der Türkei (380), Serbien (343), der Russischen Föderation (291), dem Kosovo (275), Afghanistan (222), Iran (209) und Indien (201).

Tabellen

Eingebürgerte Personen seit 2006 nach ausgewählten Merkmalen
Einbürgerungen seit 1946 nach Bundesländern
Eingebürgerte Personen im Inland seit 2005 nach dem Rechtsgrund
Eingebürgerte Personen und Einbürgerungsrate seit 1991 nach Bundesländern
Eingebürgerte Personen seit 2006 nach bisheriger Staatsangehörigkeit
Eingebürgerte Personen seit 2006 nach bisheriger Staatsangehörigkeit und Bundesländern
Einbürgerungen seit 2002 nach Quartalen und Bundesländern