Verkehrsstatistik - Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

Die Verkehrsunfallstatistik umfasst alle Unfälle, die sich auf Österreichs Straßen ereignen und bei denen Personen verletzt oder getötet werden. Datenlieferanten sind die Organe der Bundespolizei, welche die Unfälle aufnehmen: Für jeden Unfall mit Personenschaden wird von der Polizei ein entsprechendes Unfallzählblatt ausgefüllt und an die Statistik Austria übermittelt.

Anbieter: Statistik Austria
Veröffentlicht: Jan 1994 - Sep 2017
Autor: Statistik Austria
Preis: kostenlos
Studientyp: Statistik
Branchen: Gesundheit • Verkehr & Mobilität • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft
Tags: Gesundheitswesen • Mobilität • Personenschaden • Straßenverkehr • Unfall • Unfallgeschehen • Verkehr

 Die Zahl der Straßenverkehrsunfälle erhöhte sich 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 500 (+1,3%) auf 38.466. Dabei wurden 48.393 Personen verletzt, um rund 1.000 (+2,2%) mehr als im Jahr davor. Mit 432 Todesopfern wurde – nach der vergleichsweise hohen Anzahl im Jahr 2015 (479) – wieder das Niveau von 2014 (430) erreicht. Damit liegt das zweitniedrigste Ergebnis seit Beginn der einheitlich geführten Unfallstatistik im Jahr 1961 vor. Von den insgesamt 48.825 verunglückten Personen erlitten 1% tödliche Verletzungen, 15% schwere und 84% leichte Verletzungen. Im Durchschnitt ereigneten sich täglich 105 Verkehrsunfälle mit 132 Verletzten. Alle 20 Stunden forderte der Verkehr auf Österreichs Straßen ein Todesopfer.

Verkehrsunfallstatistik

Seit 1961 wird in Österreich eine bundesweite Verkehrsunfallstatistik auf der Basis einheitlicher Unfallzählblätter von der Statistik Austria geführt. Sie umfasst alle Unfälle, die sich auf Österreichs Straßen ereignen und bei denen Personen verletzt oder getötet werden. Datenlieferanten sind die Organe der Bundespolizei, welche die Unfälle aufnehmen: Für jeden Unfall mit Personenschaden wird von der Polizei ein entsprechendes Unfallzählblatt ausgefüllt und an die Statistik Austria übermittelt.  Bis 1994 waren auch Unfälle, bei denen nur Sachschaden entstand und die der Exekutive gemeldet wurden, Gegenstand der Erhebung.  Seit dem Jahr 2000 sind das Bundesministerium für Inneres (BMI) sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Auftraggeber dieser Statistik. Ein Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden liegt vor, wenn infolge des Straßenverkehrs auf Straßen mit öffentlichem Verkehr Personen verletzt oder getötet wurden und daran zumindest ein in Bewegung befindliches Fahrzeug beteiligt war.  

Verkehrstote und Verkehrsverletzte

Als Verkehrstote gelten Personen, die entweder am Unfallort oder innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Unfallereignis, an den Unfallfolgen verstorben sind. Als Verunglückte zählen Personen, die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Die Einstufung nach schwerem und leichtem Verletzungsgrad erfolgt nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (§ 84 Abs. 1 StGB). Sie wird entweder direkt von der Exekutive oder auf Grund einer Verletzungsanzeige eines Spitals festgestellt. Im Zweifelsfall kann der Verletzungsgrad als nicht erkennbar angegeben werden, wie etwa bei geringen äußeren und Verdacht auf innere Verletzungen

Tabellen Zur Verkehrsstatistik

Zeitreihen 1992 bis 2016

Unfallgeschehen nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit alkoholisierten Beteiligten nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit Kindern (0 bis 14 Jahre) nach Bundesländern

Zeitreihen 2012 bis 2016

Unfallgeschehen nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit alkoholisierten Beteiligten nach Bundesländern
Unfallgeschehen mit Kindern (0 bis 14 Jahre) nach Bundesländern
Verletzte und Getötete nach Verkehrsarten
Unfallgeschehen nach Ortsgebiet, Freiland und Straßenarten