Lebensministerium - EDM GIS - Assistent zur digitale Verortung von umweltrelevanten Standorten und Anlagen
27. Apr 2014 • News
m Rahmen des vom Lebensministerium initiierten E-Governmentprojekts „Elektronisches Datenmanagement Umwelt – edm.gv.at“ wurde ein bundesweit einheitliches Stammdatenregister, das „Register für Anlagen- und Personen-Stammdaten – eRAS“ mit darauf aufbauenden Fachapplikationen, welche in Form eines Web-Portals zur Verfügung stehen, entwickelt. eRAS stellt die zentrale Softwarekomponente der EDM Infrastruktur dar.EDM GIS - Assistent zur digitale Verortung von umweltrelevanten Standorten und Anlagen
Im Rahmen des vom Lebensministerium initiierten E-Governmentprojekts „Elektronisches Datenmanagement Umwelt – edm.gv.at“ wurde ein bundesweit einheitliches Stammdatenregister, das „Register für Anlagen- und Personen-Stammdaten – eRAS“ mit darauf aufbauenden Fachapplikationen, welche in Form eines Web-Portals zur Verfügung stehen, entwickelt. eRAS stellt die zentrale Softwarekomponente der EDM Infrastruktur dar.
Ein wesentlicher Teil der EDM- Infrastruktur ist die WebGIS-Komponente, welche als WebGIS-Assistent bezeichnet wird. Der WebGIS-Assistent ist eine funktionale Erweiterung des EDM Portals und stellt dem Anwender die notwendigen Werkzeuge für die geografische Erfassung (=Verortung) zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet der WebGIS-Assistent dem EDM Anwender die Möglichkeit verortete Anlagen in Kombination mit Basisdaten (zB. Luftbild) als digitale Karten darzustellen, herunterzuladen oder auszudrucken.
Die Aufgabe des WebGIS Assistenten ist eine schnellst-mögliche und einfache Verortung von EDM Objekten in Form von Umrisspolygonen (Stützpunktkoordinaten) oder Bezugspunkten (Punktkoordinaten).
Rechtsgrundlagen sind die Abfallverbrennungsverordnung (AVV), die Emissionserklärungsverordnung (EEV), die Deponieverordnung 2008, die E-PRTR-Begleitverordnung und die Abfallbilanzverordnung,
Nach diesen Verordnungen müssen Umrisspolygone für Anlagen als Teil der Stammdaten in das EDM Register eingetragen werden.
- Anlagen, die der AVV oder der EEV unterliegen, müssen unmittelbar verortet werden.
- Anlagen die der Deponieverordnung 2008 unterliegen, bis zum 01.07.2009 und
- Anlagen gemäß der E-PRTR-Begleeitverordnung und Abfallbilanzverordnung mit 01.01.2010
Die Verortung dient der geographischen Darstellung von Standorten und Anlagen. Im Allgemeinen reicht hierfür eine Genauigkeit von ca. 2m für die Eckpunkte der Umrisspolygone aus. Die erfassten Polygone treffen keine Aussagen über Grundstücksgrenzen.
Die EDM GIS Applikation steht ausschließlich registrierten EDM NutzerInnen unter http://www.edm.gv.at/ zur Verfügung.