Sicher durch die Skisaison: Wer bezahlt beim Pistenunfall? (OTS)

26. Jan 2015 • Pressemeldung • Wirtschaftskammer • Statistik • Finanzdienste • Gesundheit • Tourismus, Freizeit & Sport • Verkehr & Mobilität

Bei vollen Pisten ist auch der nächste Unfall nicht weit, wie die Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt: Jedes Jahr verunglücken auf Österreichs Skipisten rund 60.000 Wintersportler (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit)

Fachverband der Versicherungsmakler - Obmann Riedlsperger rät: "Vor jedem Ausflug auf die Piste auch die Versicherung überprüfen"

Wien (OTS/PWK053) - Nach einem bisher schneearmen Winter kommt es aktuell zu einem verstärkten Andrang auf den Pisten. Vor allem in den Semesterferien und in den Ski-Schulwochen werden die Skigebiete wohl wieder überrannt werden. Bei vollen Pisten ist auch der nächste Unfall nicht weit, wie die Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt: Jedes Jahr verunglücken auf Österreichs Skipisten rund 60.000 Wintersportler (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit
http://www.kfv.at/unfallstatistik/index.php?id=17).

Vor dem Ausflug auf die Piste:

"Die Vorfreude auf den Winterurlaub ist meist so groß, dass auf einen ausreichenden Versicherungsschutz vergessen wird", erklärt Gunther Riedlsperger, Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Vor jedem Ausflug auf der Piste ist deshalb nicht nur die Ski- und Snowboardausrüstung, sondern auch die Versicherung noch einmal zu überprüfen, denn nur mit einer privaten Unfallversicherung kann man den Pistenspaß auch sicher genießen."

Wieso eine private Unfallversicherung?

Nach einem Skiunfall kommt die gesetzliche Versicherung nur für die medizinische Versorgung auf. Rettungskosten (wie etwa Suche und Bergung aus einem Lawinenhang), Hubschrauberrettung bzw. Transport ins Krankenhaus müssen selbst bezahlt werden. Ebenso hat der Verunglückte keinerlei finanzielle Unterstützung bei bleibenden Unfallfolgen zu erwarten.

Unfallschäden, die in der Freizeit, im Haushalt oder im Sport passieren, werden von der gesetzlichen Sozialversicherung nicht gedeckt, obwohl hier bis zu drei Viertel aller Unfälle zu verzeichnen sind. Ratsam ist es, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, um bei der Fülle der Angebote der privaten Versicherungen das beste Angebot zum besten Preis-Leistungsverhältnis zu bekommen.

Auf der Piste:

Bevor es zum Ernstfall kommt, sollten Hobbywintersportler erkennen, dass die größte Gefahr oft von ihnen selbst ausgeht: Übermut, mangelnde körperliche Fitness und Übermüdung führen oft zu Unfällen, die zu vermeiden gewesen wären. Umso wichtiger ist es daher, regelmäßige Pausen einzulegen und im Zweifelsfall eine Abfahrt auszusetzen.

Im Fall des Falles - die Pistenunfall-Checkliste:

  • Sofortiges Absichern der Unfallstelle: Mindestens fünf bis zehn Meter oberhalb der Unfallstelle Schi und Stöcke überkreuzt bzw. das Snowboard senkrecht in den Schnee stecken.
  • Pistenrettung alarmieren
  • Namen und Adressen aller Zeugen notieren
  • Versicherungsmakler kontaktieren

Es ist wichtig, einen Unfall sofort der Versicherung bzw. dem Makler zu melden. Ihre private Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, wenn Sie Schuld an einem Unfall tragen. Eine private Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn der Unfallgegner die Schuld nicht eingesteht. Sollte bei dem Vorfall auch Ihr Unfallgegner verletzt worden sein, könnten Sie noch von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden. Die Kosten der erforderlichen anwaltlichen Verteidigung werden dann von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.

Kinder und Jugendliche sind in der Regel bei der Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Eine eigene Unfallversicherung benötigen sie aber trotzdem, um unbeschwert die Pisten abfahren zu können. Aber Achtung: Je nach Versicherungsprodukt fallen Kinder nach Alter (16 oder 18 Jahre)
bzw. bei eigenem Einkommen einfach aus dem elterlichen Haftpflichtversicherungsschutz heraus.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Polizzen daher in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Versicherungsmakler überprüfen!

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Unfallschutz, Haftpflichtversicherung & Co. sowie einen unabhängigen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe finden Sie auf http://www.versicherungswissen.at. (JR)

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Tel. 05 90 900 4816
E-Mail: ihrversicherungsmakler@wko.at
Internet: http://wko.at/ihrversicherungsmakler