Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2015 um 4,4% auf 3.980 gestiegen, mehr als ein Drittel bereits in Ö geboren

23. Aug 2015 • News • Statistik Austria • Statistik • Statistik Online Datenbank • Wirtschaft, Politik & Gesellschaft

Im ersten Halbjahr 2015 wurde laut Statistik Austria an insgesamt 3.980 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, darunter an 37 Personen mit Wohnsitz im Ausland. Mit 166 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+4,4%) setzte sich der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen fort. Im ersten Quartal 2015 wurden um 174 Personen (+9,9%) mehr, im 2. Quartal 2015 um 8 Personen (-0,4%) weniger eingebürgert als im entsprechenden Vergleichszeitraum 2014.

Die Statistik der Einbürgerungen basiert auf den Angaben aus den rechtskräftigen Bescheiden der Ämter der Landesregierungen Österreichs über die Verleihung der Staatsbürgerschaft und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durchgeführt. Die Statistik der Einbürgerungen dokumentiert sämtliche durch Willenserklärung des Erwerbers und nachfolgenden Behördenakt bewirkte Arten des Erwerbs der Staatbürgerschaft nach StbG 1985, idF Novelle 2013 (§§ 10 bis 17, 25, 57, 58c und 64a), nicht hingegen die automatischen Erwerbsarten wie Geburt oder Legitimation eines nichtehelichen Kindes. Die Einbürgerungsstatistik umfasst sowohl Einbürgerungen von in Österreich als auch von im Ausland wohnhaften Personen.

Bundesländer

Die stärksten Zuwächse gab es in Kärnten (+25,0%) und in Niederösterreich (+18,8%), gefolgt von Wien (+10,7%), dem Burgenland (+5,4%) und Vorarlberg (+2,5%). In Oberösterreich (-12,6%), Tirol (-10,5%), Salzburg (-4,2%) und in der Steiermark (-0,9%) wurden dagegen im ersten Halbjahr 2015 weniger Personen eingebürgert als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Einbürgerungsgrund 

Nach dem Einbürgerungsgrund betrachtet erhielten im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 669 Personen (16,8%) die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 644 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1, StBG). Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen (2.204 oder 55,4%) erfolgte jedoch auf Grund eines Rechtsanspruchs, darunter 1.190 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt, nachgewiesene Deutschkenntnisse und nachhaltige Integration, §11a, Abs. 4 bzw. Abs. 6) und 449 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 129 Ehegatten (§16) sowie 978 Kinder zu österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen (§17), zusammen 27,8% der Einbürgerungen.

Herkunftsländer

Unter den zehn wichtigsten Herkunftsländern, aus denen insgesamt 61,1% der neuen österreichischen Staatsbürger kamen, stand Bosnien und Herzegowina mit 628 Eingebürgerten (15,8%) an erster Stelle. Es folgten die Türkei (506 Personen bzw. 12,7%) und Serbien (283 bzw. 7,1%) sowie Kosovo (273), Ukraine (174), Russische Föderation (143), Ägypten (122), Rumänien (104), Indien (103) und Mazedonien (96). Mehr als ein Drittel der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (36,3%) wurde bereits in Österreich geboren.