Zahl der Einbürgerungen bleiben 2015 weiter auf geringen Niveau
20. Feb 2016 • News • Statistik Austria
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Die Zahl der Einbürgerungen sind im Jahr 2015 um 7,4% gestiegen, liegen aber im langjährigen Vergleich auf niedrigen Niveau.

- Die Zahl der Einbürgerungen war 2015 mit insgesamt 8.265 um 7,4% höher als im Vorjahr.
- 35,6% aller 2015 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren
- 37,9% waren unter 18 Jahre alt.
Von den neuen Österreicherinnen und Österreichern besaßen vor der Einbürgerung
- 14,7% oder 1.218 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina
- der Türkei (998)
- Serbien (636)
- dem Kosovo (542)
- der Russischen Föderation (299)
- der Ukraine (299).
Seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) sanken die Einbürgerungszahlen kontinuierlich und erreichten im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. In den Jahren seit 2011 (6.754) stiegen die Einbürgerungen wieder, so auch 2015 (8.265). Die vorläufige Einbürgerungsrate – Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften Personen (8.144) bezogen auf 100 in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit – lag 2015 wie im Vorjahr bei 0,7%.
Im Jahr 2015 wurden in allen Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2014. Die Zuwächse waren am deutlichsten in
- Kärnten (von 314 auf 383, +22%)
- in Vorarlberg (444, +13,3%)
- in Wien (2967, +12,7%)
- im Burgenland (169, +12,7%).
Geringere Zunahmen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich in Salzburg (479, +6,2%), in Tirol (552, +4,2%), in Niederösterreich (1187, +3%) in der Steiermark (671, +0,8%) sowie in Oberösterreich (1292, +0,7%).
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (4.554 bzw. 55,1%) erfolgte auf Grund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 2.561 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4), 386 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1) und 860 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2). Weitere 1.345 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (16,3%), darunter 1.292 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 261 Ehegatten (§16) sowie 2.105 Kinder (§17) eingebürgert.
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